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Bewährungsstrafe wegen Kinderpornos

Ein Leutersdorfer hat Dateien besessen und weiterverbreitet, die sexuelle Handlungen zeigen. Vor dem Zittauer Amtsgericht bereute er seine Tat.

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© Matthias Weber

Von Rolf Hill

Wegen des Besitzes und der Weiterverbreitung kinderpornografischer Inhalte im Internet hat sich ein 22-jähriger Leutersdorfer vor dem Zittauer Amtsgericht verantworten müssen. Dem gingen umfangreiche Recherchen des Bundeskriminalamtes voraus. In deren Mittelpunkt standen Untersuchungen von Spezialisten des Bundeskriminalamtes. So konnten 1 200 User einer US-Datenbank aufgespürt werden, die Dateien mit kinderpornografischem Inhalt bessen und weiter verbreitet haben, unter ihnen der unscheinbar wirkende 22-Jährige. Eine Durchsuchung seiner damaligen Zittauer Wohnung und der seiner Eltern in Leutersdorf im Juni 2017 bewies das Gegenteil. So stellte sich heraus, dass der Angeklagte sich seit 2015 solchen Dingen widmete. So wurden auf seinen Computern Beweise für herunter geladene und per Whatsapp weiter verbreitete Dateien gefunden. Diese zeigten sowohl die unbekleideten Geschlechtsteile minderjährige Mädchen als auch deren Manipulationen an sich und erwachsenen Männern. Es wäre müßig, die vom Staatsanwalt genannten Fälle an dieser Stelle im Einzelnen aufführen zu wollen.

Alles, was hier vorgebracht wurde, entspreche der Wahrheit, gestand der Angeklagte. Er habe sich damals weiter nichts dabei gedacht, fügte er hinzu. Heute bereue er das natürlich längst. Mit diesen Einlassungen erübrigte sich eine umfangreiche Beweisaufnahme, zumal der Beschuldigte bisher nicht einschlägig vorbestraft war. So steht Bundeszentralregister nur eine fahrlässige Körperverletzung infolge eines Verkehrsunfalls für ihn zu Buche.

Allerdings wies Richter Holger Maaß, der den Vorsitz führte, ausdrücklich darauf hin, dass es neben der Schuld des Angeklagten vor allem um den Schutz der minderjährigen Kinder geht, die für solche Zwecke missbraucht wurden und werden. Wenn es gelingen würde, diesen Sumpf auszutrocknen, sodass es einen Markt dafür nicht mehr gebe, könne man auf solche Prozesse ebenfalls verzichten, stellte er fest.

Nachdem der Angeklagte den Verzicht auf die Rückgabe aller bei der Hausdurchsuchung beschlagnahmten Geräte erklärte, hielt der Staatsanwalt sein Schlusswort. Er beantragte eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten, ausgesetzt zur Bewährung für zwei Jahre. Dem schloss sich das Gericht im Urteil an.