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Bewährungsstrafe für Sex mit Kind

Ein Mann hatte 2012 mehrmals mit einer Zwölfjährigen geschlafen. Das Urteil fällt milde aus – auch, weil die beiden heute ein Paar sind.

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© Symbolfoto: Robert Michael

Dresden/Gröditz. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt: Ein 24-Jähriger schlief 2012 mehrmals mit einem jungen Mädchen. Weil das damals erst zwölf Jahre alt war, stand der Gröditzer diese Woche vor dem Landgericht in Dresden. Die Staatsanwaltschaft warf ihm unter anderem schweren sexuellen Missbrauch vor. Doch der Angeklagte hatte die Taten überraschenderweise gestanden und angegeben, heute mit der mittlerweile 19-Jährigen zusammenzuleben und seit Februar dieses Jahres ein Kind mit ihr zu haben. Das Gericht ging aufgrund der heutigen Beziehung des Angeklagten mit seinem vermeintlichen Opfer von mindernden Umständen aus.

Am Donnerstag dann hat es ein Urteil gesprochen. Wie Landgerichtssprecher Thomas Ziegler mitteilt, hat die zuständige Kammer den Gröditzer wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern in vier Fällen und der Herstellung kinderpornografischer Schriften zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. (SZ/ksh)