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Bewährung nach Attacke am Stausee

Ein Tunesier soll im Juli 2014 mit zwei Komplizen einen Bautzener brutal angegriffen haben. Vor Gericht hatte das am Montag Folgen.

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© Uwe Soeder

Von Stefan Schramm

Bautzen. Ein 21-jähriger Asylbewerber aus Tunesien wurde am Montag am Amtsgericht Bautzen wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Diebstahls zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und vier Monaten auf Bewährung verurteilt. Das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Manfred Weisel sah als erwiesen an, dass der Mann am Abend des 27. Juli 2014 am Stausee an einem Angriff auf einen Bautzener beteiligt war.

Der Angeklagte entschuldigte sich eingangs der Verhandlung bei seinem zur Tatzeit 26-jährigen Opfer, das als Nebenkläger auftrat. Der Mann hatte nach einem Tag am Strand nahe der Ocean Beach Bar in Begleitung seines damals vierjährigen Sohnes und zweier Frauen gerade seine Sachen gepackt, als sich eine Gruppe von drei Tunesiern näherte. Der Angeklagte räumte ein, mit einer Bierflasche zweimal auf den Kopf seines Opfers eingeschlagen zu haben. Nachdem sie zu Bruch gegangen war, traktierte er den am Boden liegenden Mann gezielt und brutal mit Faustschlägen auf die stark blutende Platzwunde. Anschließend versuchte er, ihm das Handy zu stehlen.

Schmerzensgeld ist fällig

Den Aussagen des Angeklagten zufolge habe sein späteres Opfer ihn und seine beiden Komplizen zuvor beleidigt. Sämtliche Zeugen des Vorfalls konnten dies allerdings nicht bestätigen. Nach ihren Aussagen sei die Provokation von den drei tunesischen Asylbewerbern ausgegangen, die erst wenige Wochen zuvor ins Bautzener Spreehotel eingezogen waren. Dorthin waren sie unmittelbar nach der Tat auch geflüchtet. Während das Opfer medizinisch versorgt wurde, ermittelte die Polizei die mutmaßlichen drei Täter. Sie kamen zunächst in U-Haft, bald darauf aber wieder frei. Da sich der jetzt Verurteilte nicht an die Auflagen hielt, musste er im November erneut hinter Gitter, wo er auf den Prozess wartete. Der Mann war im Juni nach Deutschland eingereist und machte sich innerhalb weniger Wochen zudem des Diebstahls und der Leistungserschleichung schuldig. Da er zur Tatzeit noch als Heranwachsender galt, wurde er nach Jugendstrafrecht verurteilt. Zudem muss der Asylbewerber an sein Opfer 3 000 Euro Schmerzensgeld zahlen.