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Bekommt Zittau 2019 einen Ampelblitzer?

Das Landratsamt prüft derzeit die Installation an der B96. Auf Bitte der Stadt. Es wäre der erste des Landkreises.

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© Oliver Berg/dpa

Von Thomas Mielke

Zittau. Die beiden festen Tempo-Blitzer am Ring könnten bald Gesellschaft bekommen: Der Landkreis prüft derzeit die Installation eines festen Ampel-Blitzers für Rot-Sünder an der Kreuzung von B 96/Dresdner und Rathenaustraße. „Das Verfahren ist jedoch noch nicht abgeschlossen“, teilte Julia Bjar, Sprecherin des Landratsamtes, unter Berufung auf das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt des Kreises mit. „Hierzu müssen noch unterschiedliche Stellen beteiligt werden.“ Wenn alle Voraussetzungen zügig geschaffen werden könnten, sei die Installation im ersten Halbjahr 2019 realistisch. Wie teuer die Anlage wird, ist noch unklar. „Die zu erwartenden Kosten sind Teil der Planung, der Ausschreibung und des zu wählenden Finanzierungsmodells und werden im Laufe des Verfahrens ermittelt“, so Frau Bjar.

Der Kreis handelt auf Bitten der Zittauer Stadtverwaltung. „Die Dresdner Straße und im Besonderen die Kreuzung Dresdner Straße/Rathenaustraße sind ein Unfallschwerpunkt“, begründet die Sprecherin des Kreises das Ersuchen aus dem Süden. Tatsächlich kämpft die Stadt schon seit Jahren mit der Vielzahl der Unfälle auf der Kreuzung. Bis vor fünf Jahren krachte es an der Ecke regelmäßig. Allein 2013 haben Stadt und Polizei neun Unfälle registriert, die Kreuzung unter die Lupe genommen und festgestellt, dass einige Autofahrer bei Rot nicht auf der Dresdner Straße anhalten. Als Grund machte die Verkehrsunfallkommission die tief stehende Abendsonne aus, von der Autofahrer geblendet werden, sodass sie das Haltesignal übersehen. Die Stadt ließ die Ampeln daraufhin mit neuer, heller leuchtender Technik ausrüsten. Danach ging die Zahl der Unfälle deutlich zurück – bis 2016. In dem Jahr wurden sieben Unfälle mit drei Verletzten gezählt. Bei der Auswertung fiel laut Heike Kubiak, Verkehrsfachfrau der Stadtverwaltung, auf, dass die Unfallverursacher in den meisten Fällen auf der Dresdner Straße bei „Rot“ gefahren waren und so den querenden Fahrern die Vorfahrt genommen hatten. An der tief stehenden Sonne konnte das nicht liegen, denn die meisten Unfälle passierten nicht abends. Auch die Prüfung der Ampelphasen zeigte kein Problem auf. Allerdings könnten einige Fahrer bei der Rotphase an der Kreuzung ungeduldig werden. Da dort die grüne Welle der B96-Ampeln beginnt, dauert das Warten gefühlt ziemlich lange. Vor allem, weil auf der Rathenaustraße selten mehr als zwei, drei Autos hintereinander die Dresdner Straße queren. Also liege die Vermutung nahe, dass die Autofahrer bewusst bei Rot gefahren seien, sagte Frau Kubiak damals der SZ.

Die Stadt kauft und betreibt die Blitzertechnik nicht selber, weil sie diese Aufgabe 2010 an den Landkreis abgegeben hat. Damals hatte der Freistaat Gemeinden über 10000 Einwohnern freigestellt, diese Aufgaben zu übernehmen. Um die Kosten für Personal und Technik zu sparen, setzte Zittau auf das bis dahin gültige Modell und überließ das Blitzen weiter dem Kreis.

Derzeit betreibt das Landratsamt keine Rotlichtblitzer. Der Zittauer wäre der erste. Zwischen Bad Muskau und Oybin fotografiert einzig die Stadt Görlitz Rotsünder. 1997 hat sie – damals noch kreisfrei – damit begonnen. „Seit Juni 2017 kommen vier stationäre Messstellen zur Rotlichtüberwachung zum Einsatz, welche wechselweise mit zwei Messeinsätzen bestückt werden“, teilte Sylvia Otto von der Görlitzer Stadtverwaltung mit. Sie können zur Kontrolle der Geschwindigkeit und des Anhaltens benutzt werden. Der für die Menschen aus dem Süden bekannteste Blitzer dürfte der an der B 99 auf dem Weg ins Zentrum sein. Im vergangenen Jahr lösten die vier Anlagen 16 820-mal aus. Der Grund für das Aufstellen der Blitzer ist ähnlich wie der für Zittau. „Auf stark befahrenen Strecken neigen einige Fahrzeugführer dazu, das Ende der Grünphase nicht als zwingenden Grund für eine Fahrtunterbrechung anzusehen“, so Frau Otto. „Dies ist dann leider nicht selten mit einer zusätzlichen Beschleunigung verbunden. Die sich darauf ergebenden Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer liegen auf der Hand.“

Die Strafen für Rotlicht-Verstöße regelt der Bußgeldkatalog des Bundes. Sie beginnen bei 90 Euro Strafe und einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderdatei, wenn ein Autofahrer das Haltesignal kurz nach dem Umschalten von Gelb überfährt. Zeigt die Ampel schon länger als eine Sekunde Rot und entsteht durch das Überfahren ein Unfall, kommt es zur Höchststrafe, die in der Regel bei 360 Euro, zwei Punkten und einem Fahrverbot liegt.