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Bach saniert, Haus kaputt

Wegen tiefer Risse in einem historischen Gehöft verklagt eine Rentnerin Schönbach. Sie fühlt sich auch mies behandelt.

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© www.rafa-sampedro.de

Von Markus van Appeldorn

Wenn einer was kaputtmacht, muss er den Schaden ersetzen. Das ist das ganz einfache Verständnis einer Schönbacher Rentnerin von Gerechtigkeit und Anstand. Und die Gemeinde Schönbach und ein von der beauftragtes Bauunternehmen hätten ihr Haus kaputt gemacht, sagt sie. Um Schadenersatz muss sie jetzt aber vor Gericht kämpfen – und anständig behandelt fühlt sie sich von der Gemeinde auch nicht.

Das Unheil nahte 2014 in der Form von Baggern. Im Zuge des Hochwasserschutzes ließ die Gemeinde damals einen durch den Auenweg verlaufenden Wasserlauf neu einfassen. Direkt am befestigten Bachrand steht dort ein gut 180 Jahre alter denkmalgeschützter Dreiseithof. Früher hatte die Rentnerin dort mit ihrem verstorbenen Mann eine Landwirtschaft betrieben. Mittlerweile dient das historische Gehöft als Lagerfläche für Werkzeug und Geräte und als Garage. „Die Bauarbeiter haben haarscharf an der Wand heruntergeschachtet“, erzählt sie. Wenige Wochen nach Beginn der Bauarbeiten zogen sich plötzlich tiefe und breite Risse durch die Fassade. Mittlerweile sind ganze Brocken aus Fensterrahmen hinuntergestürzt. Ein Bauzaun sichert die Gefahrenstelle notdürftig ab.

„Solche Bauarbeiten hätte man niemals ohne eine ordentliche Risikoplanung ausführen dürfen“, sagt Rechtsanwalt Peter Brand. Der Dresdner Jurist ist Spezialist für Bausachen. Er vertritt die Seniorin in einem Schadenersatzprozess gegen die Gemeinde und das Bauunternehmen vor dem Görlitzer Landgericht. „Vor Beginn der Bauarbeiten zeigte das Gebäude keine wesentlichen Schäden. Das zeigen Fotos“, sagt er. Die Beklagten würden zwar behaupten, vor Baubeginn eine Gefährdungsplanung erstellt zu haben, aber: „Die Statikprüfung bezog sich nur auf die ausgeschachtete Grube, nicht auf die umgebenden Gebäude“, sagt der Anwalt.

Besonders empörend aber findet er, wie die Gemeinde und das betroffene Bauunternehmen mit seiner Mandantin umgegangen sei. „Die alte Dame kann sich nicht mehr selbst um solche Arbeiten kümmern, die braucht jemanden, der das für sie macht. Die ist davon ausgegangen, dass die das schon wieder in Ordnung bringen. Aber es passierte halt nix“, schilderte er. Wiederholt hätte sich die Dame an die Gemeinde und das Bauunternehmen gewandt, sei aber immer vertröstet worden. „Einen Raum im Erdgeschoss haben die Bauarbeiter notdürftig mit Balken abgestützt, damit es nicht einstürzt. Aber so was ist doch keine Reparatur“, sagt der Anwalt.

Schönbachs Bürgermeister Uwe Petruttis will von einer Hinhaltetaktik der Gemeinde nichts wissen. „Mir ist nicht bekannt, dass sich die Frau jemals an die Gemeinde gewandt hätte. Vielleicht hat sie sich an die Putzfrau gewandt, ich weiß es nicht“, sagt er aus SZ-Anfrage. Ende Dezember 2017 habe schließlich die Verjährung für Schadenersatzansprüche gedroht, ohne das etwas passiert war. Deshalb reichte die Frau Klage ein. „Eine Versicherung hat zwischenzeitlich mal 10000 Euro überwiesen. Aber wieweit soll die Frau damit bitte kommen?“, fragt Anwalt Peter Brand. Er beauftragte ein Zittauer Architekturbüro mit einem Schadensgutachten. Der Experte kam auf einen Reparaturaufwand von 176000 Euro. „Meine Mandantin ist vom Denkmalschutz verpflichtet, das Gebäude denkmalgerecht zu erhalten“, erklärt der Anwalt. Als Eigentümerin sei sie darüber hinaus gesetzlich verpflichtet, die Verkehrssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten, die derzeit nicht gegeben ist. Das alles sei mit 10 000 Euro Schadensausgleich nicht annähernd zu schaffen. Um die Sanierung des lädierten Gehöfts zu beschleunigen, hatte er gar versucht, Fördermittel beim Denkmalschutz zu bekommen. Die Behörde habe aber kein Interesse gezeigt aus Steuergeldern die Schäden zu ersetzen, für die möglicherweise eine Baufirma verantwortlich sei. „Das kann ich dem Denkmalschutz nicht verübeln“, sagt Brand.

„Wir müssen nun vor Gericht beweisen, dass durch die Bauarbeiten eine Verschlechterung des Gebäudes eingetreten ist“, sagt Brand. Die Gegenseite vertrete einfach die Auffassung, das sei ja vorher schon eine alte baufällige Hütte gewesen. „Wir werden sehen, was vor Gericht herauskommt. Was der Richter sagt, ist Gesetz“, sagt Bürgermeister Uwe Petruttis dazu. Die von Anwalt Peter Brand und seiner Mandantin geforderte sechsstellige Summe sei von einem „befreundeten Gutachter“ attestiert, so Petruttis. Das Landgericht hat eine schon angesetzte Entscheidung über den Rechtsstreit in den letzten Tagen noch einmal vertagt und einen weiteren Gutachter beauftragt.