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Aus Gewinnsucht Rinder gequält?

Ein Mann aus Neschwitz soll gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Der Fall landete vor Gericht.

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© dpa

Von Helene Krause

Döbeln/Neschwitz. Ein 34-jähriger Mann aus Neschwitz soll als Disponent eines Rindertransportes aus Gewinnsucht gegen das Tierschutzgesetz verstoßen haben. Für den Verstoß erhielt er einen Strafbefehl. Er sollte 2 700 Euro zahlen. Dagegen legte er Einspruch ein. Deshalb wurde der Fall jetzt vorm Amtsgericht Döbeln verhandelt.

Was war geschehen? Am Nachmittag des 1. Juni 2017 kontrollierten Polizeibeamte an der Raststätte Auerswalder Blick der Bundesautobahn 4 einen Tiertransport. Dabei stellten sie fest, dass auf dem Doppelstockhänger 21 Rinder standen. Die waren von verschiedenen Haltern abgeholt worden. Sie sollten nach Zwickau gefahren, dort umgeladen und zu einem Schlachthof gebracht werden.

Die beiden Ebenen des Hängers hatten nur eine Höhe von 1,50 Meter. Die Tiere stießen in dem engen Fahrzeug mit den Köpfen an die Decke. Drei Rinder hatten Schürfwunden davongetragen. Ein Tier war hochgradig lahm. Außerdem machte den Rindern in dem engen Transporter auch die Hitze zu schaffen.

„Ich konnte die Tiere vorher nicht sehen“, begründet der Angeklagte, der als Disponent für einen Transportunternehmer in Passath in der Oberpfalz arbeitet, seinen Einspruch gegen den Strafbefehl. „Ich bin auf den Fahrer angewiesen.“ Der wurde wegen des Vorfalls schon vom Amtsgericht Döbeln verurteilt.

Nach Aussage des Beschuldigten war er für die Kontrolle von Ruhe- und Lenkzeiten der Fahrer zuständig. Außerdem, so schildert es der Beschuldigte, sei der Doppelstockhänger ein Miethänger gewesen. Die Firma hätte bei der Vermietung angegeben, dass sie damit Rinder transportieren könnten. Allerdings war der Hänger ursprünglich für den Transport von Schweinen vorgesehen. An der Höhe fehlten fünf Zentimeter.

Angeklagter hält an Einspruch fest

Bei dem Strafbefehl ging das Gericht davon aus, dass der Angeklagte aus Gewinnsucht zugunsten des Fuhrunternehmens gehandelt habe. Deshalb lässt Richterin Karin Fahlberg die Ausreden des Beschuldigten nicht gelten. „Sie wussten, wie groß die Ladefläche ist und dass dort die Raumhöhe für Tiere von über 1,50 Meter Höhe nicht geeignet ist“, entgegnet sie ihm.

Doch den Einspruch zurücknehmen will weder der Beschuldigte noch sein Verteidiger. Rechtsanwalt Adolf regt stattdessen an, das Gerichtsverfahren gegen eine Geldauflage einzustellen. Dem kommt das Gericht nach. Richterin Karin Fahlberg stellt mit Einverständnis der Staatsanwaltschaft das Verfahren gegen den Angeklagten ein. Als Auflage muss er aber 3 500 Euro an den Tierschutzverein Döbeln und Umgebung zahlen.