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Angeklagter beleidigt Gericht

Im Prozess gegen mutmaßliche Schutzgelderpresser hat der Richter die Verteidigerstrategie massiv beanstandet.

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© dpa

Von Alexander Schneider

Seit acht Monaten verhandelt das Landgericht Dresden gegen fünf Angeklagte, die zu einer tschetschenischen Schutzgelderpresserbande gehören sollen und denen neben Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung auch Erpressung und versuchter Totschlag vorgeworfen wird. In mehr als 30 Prozesstagen wurden bisher gerade vier Zeugen gehört. Das ist am Montag offenbar selbst einem Angeklagten zu langatmig geworden: Aslanbek U. hat vor der Mittagspause spontan herumgeschrien und sich beklagt, dass es nicht voranginge und er überhaupt nicht verstehe, was passiere. Dabei beleidigte er den Staatsanwalt als „Arschloch“ und die Kammer als „schwul“, berichteten Prozessbeteiligte.

Richter Herbert Pröls, der Vorsitzende des Schwurgerichts, gab U. später Gelegenheit, seinen Ausbruch zu erklären, was dieser „vorerst“ jedoch ablehnte. Der Staatsanwalt forderte 500 Euro Ordnungsgeld für den Asylbewerber aus Tschetschenien.

Dass dieser Prozess, in dem bereits Zeugen Morddrohungen erhalten haben sollen, völlig absurde Züge angenommen hat und die Atmosphäre in diesem Verfahren nachhaltig gestört ist, zeigt die Begründung von Beschlüssen der Kammer, die Pröls noch verkündete. Demnach dienten die immer gleichen, sich tagelang wiederholenden Fragen und Unterbrechungen der Verteidigung dazu, die Erpressungsopfer „zu verunsichern“ und sie „auszuforschen“, so Pröls. Er sprach von einer „abgestimmten“ und „dysfunktionalen Verteidigungsstrategie“. Namentlich nannte er die Verteidiger Curt-Matthias Engel (Leipzig) und Barbara Petersen (Berlin). Gesa Israel, Nebenklage-Anwältin einer Zeugin, sagte: „Das Verhalten der Verteidiger wirkt auf meine Mandantin wie die Fortsetzung der Drangsalierungen durch die Angeklagten“.

U. erhielt dann doch kein Ordnungsgeld. Das Gericht akzeptierte seine „formale Entschuldigung“ und vermutete einen Zusammenhang seiner nervlichen Anspannung mit dem Fastenmonat Ramadan.