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Angeklagter bedroht Gerichtsvollzieherin

Ein Döbelner steht wegen des Versuchs der Nötigung vor Gericht. Verurteilt wird er wegen versuchten Computerbetrugs.

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© dpa/Silas Stein

Von Helene Krause

Döbeln. Ein 57-jähriger Döbelner, der möglicherweise der Reichsbürgerszene nahe steht, lieferte sich einen bizarren Streit mit einer örtlichen Gerichtsvollzieherin, der ihn jetzt vor Gericht brachte. Er drohte ihr eine Schadenersatzforderung in Höhe von 5 000 bis 9 000 Euro an. Als die Gerichtsvollzieherin nicht auf das Schreiben reagierte, schickte er ihr zwei Mahnbescheide über 5 100 Euro. Die Gerichtsvollzieherin erstattete Anzeige. Der 57-Jährige erhielt einen Strafbefehl. Er sollte eine Geldbuße in Höhe von 6 000 Euro zahlen und ging dagegen in Einspruch. Der Fall landete vorm Amtsgericht Döbeln. Der Vorwurf: Versuch der Nötigung.

Die Frau des Angeklagten hatte die Rundfunkgebühren nicht bezahlt. Deswegen erhielt sie von der Gerichtsvollzieherin zwei Schreiben. In denen verlangte diese eine Vermögensauskunft. Doch anstatt diese zu erteilen oder die Gebühren zu bezahlen, mischte sich der Angeklagte in die Sache ein. Er sah sich als Treuhänder seiner Frau und schickte der Gerichtsvollzieherin ein 37 Seiten umfassendes Schriftstück mit Androhung der Schadenersatzforderung.

„Ich wollte nur die Legitimation der Gerichtsvollzieherin. Ich wollte kein Geld von ihr“, sagte der Angeklagte vor Gericht. Er verweist dabei auf das Handelsgesetzbuch. Den Paragrafen daraus kann er nicht nennen. Die Mahnungen hat er nicht weiter verfolgt, ein Schaden ist niemandem entstanden. Die Rundfunkgebühren sind mittlerweile bezahlt.

Die Gerichtsvollzieherin schildert als Zeugin, dass das 37-seitige Schreiben ein reines Kauderwelsch war. „Ich hatte nicht die Zeit, die 37 Seiten durchzulesen“, so die Zeugin. „Ich wusste nicht, was er von mir wollte.“ Dass er nur ihre Legitimation haben wollte, stand auf keiner einzigen Seite. Richterin Christa Weik bemerkt: „Ich habe zehn Jahre Jura studiert. Aber ich sehe bei dem Schreiben nicht durch.“ Mit Einverständnis von Staatsanwältin Angelika Rickert stellt sie das Verfahren im Hinblick auf den Versuch der Nötigung ein. Durch die Mahnbescheide hat sich die Gerichtsvollzieherin nicht genötigt gesehen: „Für mich war der Fall erledigt“, sagt die. Weil der Angeklagte die beiden Mahnbescheide per Computer ausgefüllt und verschickt hat, wird aus dem Versuch der Nötigung eine Anklage wegen versuchten Computerbetrugs.

Richterin Christa Weik verurteilt den Beschuldigten wegen des Vorwurfs des versuchten Computerbetrugs zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 Euro. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.