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Amoklauf-Ankündigung ohne Konsequenzen

Ein Zittauer ist wegen großer persönlicher Probleme nicht bestraft worden. Auch für eine Morddrohung nicht.

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© David Ebener/dpa

Von Rolf Hill

Zittau. Mit der Einstellung des Verfahrens ohne Auflagen endete die Hauptverhandlung gegen einen jungen Zittauer, der sich wegen eines Verstoßes gegen das Waffengesetz vor dem hiesigen Amtsgericht verantworten musste. Aus der Anklageschrift ging hervor, dass der 20-jährige Schüler im Januar vergangenen Jahres einem Mitschüler per WhatsApp angekündigt hatte, ihn umbringen zu wollen. Am gleichen Tag verschickte er noch eine ähnliche Botschaft, die zusätzlich das Foto eines Samurai-Schwerts enthielt.

Einen Monat später verkündete er an seiner Schule, wenn er mal einen Tag nicht im Unterricht sei, bereite er sich auf einen Amoklauf vor. Für die Polizei war das ein Anlass, sich gründlich in seiner Wohnung umzusehen. Dabei wurden zwei verbotene Butterfly- und zwei Einhandmesser beschlagnahmt. Der Angeklagte räumte den Sachverhalt ein.

Er sei damals ziemlich fertig gewesen, sagte er. Das habe unter anderem daran gelegen, dass ihn zunächst seine Freundin verlassen hatte und danach deren engste Vertraute am Gymnasium immer wieder offen Stimmung gegen ihn machte – auch in Anwesenheit von Lehrern. Diesen Druck habe er nicht mehr ausgehalten. Schließlich begab er sich in stationäre Behandlung am Sächsischen Krankenhaus Großschweidnitz. Dieser Aufenthalt dauerte mehrere Wochen und sei erfolgreich gewesen, hieß es. Nun, nach der Rückkehr, wolle er seine Ausbildung beenden und das Abitur ablegen. Gleichzeitig erklärte er, auf die Rückgabe der vier von der Polizei als Beweismittel beschlagnahmten Messer verzichten zu wollen.

Auch Richter Holger Maaß räumte ein, dass das Jahr 2017 für den Zittauer wohl nicht gerade optimal begann. Dabei sei er früher nie in irgendeiner Form straffällig oder sonst auffällig gewesen. Während der Behandlung in Großschweidnitz habe man schon eine gewisse seelische Abartigkeit verbunden mit starken Depressionen festgestellt. Doch offenbar habe man ihm dort wirklich wieder auf die Beine helfen können. Zumindest habe es seit seiner Entlassung keinerlei weitere Zwischenfälle mehr gegeben. Nachdem die Staatsanwältin noch einige Detailfrage stellte und mit deren Beantwortung offenbar zufrieden war, ging auch sie davon aus, dass man wohl keine weiteren Straftaten des Mannes erwarten müsse. Deshalb beantragte sie im allseitigen Einverständnis die Einstellung des Verfahrens. Nach eindringlicher Ermahnung seitens des Richters, besonders in Bezug auf die Drohung des Angeklagten mit einem Amoklauf, erging vom Gericht ein entsprechender Beschluss.