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Abwasser-Grundgebühr steigt

Der AZV Am Klosterwasser erhöht die Grundgebühr. Das belaste vor allem kleinere Haushalte, wird kritisiert. Betroffen ist auch Burkau

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© dpa

Burkau.In den Gemeinden des Abwasserzweckverbandes Am Klosterwasser steigt ab 2019 die monatliche Grundgebühr von acht auf neun Euro pro Wohnung. Die Mengengebühr von 3,90 Euro pro Kubikmeter Abwasser bleibt bestehen. Dies beschloss die Verbandsversammlung. Dabei ging es um den Kalkulationszeitraum bis 2020. Die Gemeinden Burkau, Crostwitz, Panschwitz-Kuckau und Räckelwitz stimmten für die Erhöhung. Ralbitz-Rosenthal lehnte sie ab. Damit folgte die Verbandsversammlung mehrheitlich dem Vorschlag der Gemeinde Crostwitz.

„Die Einnahmen sind notwendig“, so Verbandsrat Johannes Wessela zum Hintergrund. Mit der Erhöhung der Grundgebühr sind Mehreinnahmen von rund 40 000 Euro pro Jahr verbunden.“ Ursprünglich, so der Vorschlag des AZV, sollte die Grundgebühr erst 2020 erhöht werden – dann von 8 auf 9,50 Euro. „Wir sind auf einem guten Weg der Stabilität“, so AZV-Geschäftsführer Hans-Jochen Schöne. „Fakt ist: Es werden künftig weniger Beiträge erhoben; die Zuschüsse aus der Verrechnung der Abwasser-Abgabe werden ebenfalls geringer. Und die Betriebskosten steigen weiter. Das fängt an bei den Schmierstoffen und endet bei der Arbeitsausrüstung.“

Der AZV wolle sich darauf einstellen. Bis auf Zerna und Burkau, so Hans-Jochen Schöne, gebe es derzeit keine zu erschließenden Baugebiete und damit zu erwartende Einnahmen. Mit der Erhöhung der Grundgebühr folgt der Verband dem Ziel der Kostendeckung. Zudem will er die Mengengebühr stabil halten. Ralbitz-Rosenthal hatte sich bereits im März mit dem Thema befasst. Dort hatte man angeregt, grundsätzlich über eine gerechtere Grundgebühr neu nachzudenken.

Verschiedene Vorschläge galt es zu prüfen: die Grundgebühr gerechnet auf selbstständige Haushalte, die Grundgebühr gerechnet auf die Anzahl der Wasserzähler, die Grundgebühr gerechnet personenbezogen pro Haushalt. Bürgermeister Hubertus Rietscher stellte deshalb den Antrag, den Beschluss zur Abwassergebühr von der Tagesordnung zu nehmen. Bei einer Enthaltung (Gemeinde Crostwitz) und drei Nein-Stimmen (Burkau, Panschwitz-Kuckau, Räckelwitz) wurde der Antrag jedoch abgelehnt.

Illegale Einleitung uneffektiver machen.

Verbandsrat Joseph Bock (Gemeinde Ralbitz-Rosenthal) kritisierte, dass die Erhöhung der Grundgebühr vor allem Ein- und Zwei-Personen-Haushalte belaste. Der AZV, so regte er an, sollte sich von der auf Wohneinheit bezogenen Grundgebühr verabschieden, weil er gar nicht in der Lage sei, die genaue Wohneinheitsgröße zu erfassen. „Diesen Vorwurf können wir so nicht stehenlassen“, so AZV-Geschäftsführer Schöne. Es gebe Rücksprachen mit den Bewohnern, ebenso Besichtigungen und Feststellungen, ob es sich um eine Ein- oder Zwei-Personen-Wohneinheit handele. Für vertretbar hält der Burkauer Klaus Goltsch die Erhöhung der Grundgebühr. „Es wäre sogar gut, nicht nur die Grundgebühr zu erhöhen, sondern auch die Mengengebühr zu senken. Das würde die illegale Einleitung uneffektiver machen“, so Goltsch

Der AZV ändert seine Satzung zur Entsorgung des Fäkalschlamms. Haushalte müssen bislang binnen drei Monaten für die Abfuhr des Schlamms sorgen bei zusätzlicher Schonfrist von 21 Tagen. Diese Frist wird auf 30 Tage erhöht. „Das ist aus unserer Sicht ausreichend“, so Geschäftsführer Schöne. Die Verbandsräte beschlossen die Aufhebung der Richtlinie über die Stundung von Abwasserbeiträgen. Die bisherige Regelung stammte von 1997. (AK)