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Angewiesen zum Wiederaufbau

Der ungenehmigte Abriss der Villa an der Tolkewitzer nimmt ein teures Ende. Den Eigentümer muss das denkmalgeschützte Gebäude, das in Trümmern liegt, wieder errichten. Und ihm droht noch weiteres Ungemach.

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© Tobias Wolf

Tobias Wolf

Dresden. Der Abriss einer denkmalgeschützten Villa in Blasewitz hat nun Konsequenzen für den Eigentümer. Wie das Rathaus gestern mitteilte, muss das Haus an der Tolkewitzer Straße 57 wieder aufgebaut werden. Ein entsprechender Bescheid sei dem Eigentümer übergeben worden. Das um 1920 errichtete Gebäude in bester Lage am Blasewitzer Elbufer stelle ein für Dresden eher seltenes überliefertes Zeugnis der Baukunst zwischen Neobarock, Art déco und dem Stil der Neuen Sachlichkeit dar, begründete die Stadt die Wiederaufbauforderung. Im Mai hatte Besitzer Dieter K. die Villa ohne Genehmigung abreißen lassen.

Dresden: Abriss-Villa muss wieder aufgebaut werden

Teures Ende eines ungenehmigten Abrisses: Die Stadt Dresden hat heute bekanntgegeben, dass das denkmalgeschützte Gebäude auf der Tolkewitzer Straße 57 wieder aufgebaut werden muss.
Teures Ende eines ungenehmigten Abrisses: Die Stadt Dresden hat heute bekanntgegeben, dass das denkmalgeschützte Gebäude auf der Tolkewitzer Straße 57 wieder aufgebaut werden muss.
Der Eigentümer hatte die aus den 1920er Jahren stammende Villa im Mai ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde abreißen lassen.
Der Eigentümer hatte die aus den 1920er Jahren stammende Villa im Mai ohne Genehmigung der Denkmalschutzbehörde abreißen lassen.
Trotz eines von der Bauaufsicht sofort verhängten Abrissstopps, ließ der Besitzer im Juni den Abbruchbagger erneut rollen.
Trotz eines von der Bauaufsicht sofort verhängten Abrissstopps, ließ der Besitzer im Juni den Abbruchbagger erneut rollen.
Erst ein Polizeieinsatz beendete die illegalen Arbeiten. Von der neobarocken Villa am Blasewitzer Elbufer ist nur noch ein Trümmerhaufen übrig.
Erst ein Polizeieinsatz beendete die illegalen Arbeiten. Von der neobarocken Villa am Blasewitzer Elbufer ist nur noch ein Trümmerhaufen übrig.
Der vom Rathaus verfügte Wiederaufbau dürfte den Eigentümer einen Millionenbetrag kosten, weil das Gebäude von Grund auf neu gebaut werden müsste.
Der vom Rathaus verfügte Wiederaufbau dürfte den Eigentümer einen Millionenbetrag kosten, weil das Gebäude von Grund auf neu gebaut werden müsste.
Unklar ist, ob es dabei bleibt. Denn der Besitzer kann rechtlich dagegen vorgehen.
Unklar ist, ob es dabei bleibt. Denn der Besitzer kann rechtlich dagegen vorgehen.
Am Ende muss das Verwaltungsgericht entscheiden.
Am Ende muss das Verwaltungsgericht entscheiden.
So sah die Villa vor dem Abriss aus.
So sah die Villa vor dem Abriss aus.

Trotz eines sofort verhängten Baustopps rollte der Abbruchbagger Mitte Juni erneut. Mithilfe der Polizei stoppten die städtischen Denkmalschützer die Arbeiten. Bereits zuvor hatte die Stadt bei der Staatsanwaltschaft Anzeige wegen Zerstörung eines Kulturdenkmals erstattet. Der Einsatz ist inzwischen Teil der Ermittlungen gegen Dieter K. Das Branddezernat der Dresdner Kriminalpolizei hat die Untersuchung übernommen, weil es bereits aus einem anderen Grund zur Villa ermittelt.

Weitere Strafanzeige wegen Brandstiftung

Es gibt eine weitere Strafanzeige wegen Brandstiftung, allerdings gegen bislang unbekannte Täter. Seit Oktober 2012 hatte das Gebäude insgesamt dreimal in Flammen gestanden. Beim ersten Mal brannten einzelne Kellerräume. Im November 2013 verwüstete ein Feuer den Dachstuhl. Erst dieser Brand hatte laut Rathaus erhebliche Schäden am Gebäude angerichtet, weil das Mansardengeschoss und das Dach abbrannten. Außenwände, Decken mit Stuckarbeiten sowie das Treppenhaus hätten dem Feuer jedoch standgehalten, ebenso die Fenster, darunter einige aus Bleiglas. Bei dem Brand vom November 2013 gehen die Ermittler inzwischen von vorsätzlicher Brandstiftung aus, sagt Polizeisprecher Marko Laske. „Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen, aber einen technischen Defekt schließen wir aus.“ Denn die Villa sei zum Zeitpunkt des Feuers nicht an das Stromnetz angeschlossen gewesen.

Ende März dieses Jahres brannte das Erdgeschoss. Ein Augenzeuge hatte eine dunkel gekleidete Person am Brandort gesehen. Erneut ein Fall für die Kripo. Allerdings hatte das Feuer nach Erkenntnissen des Rathauses im Erdgeschoss nur geringe Schäden verursacht. Dennoch ließ Eigentümer K. die Villa abreißen – ohne Erlaubnis der Stadt. Bereits im Jahr 1998 hatte er einen Antrag auf Abbruch des unter Denkmalschutz stehenden Hauses bei der Stadt gestellt. Das Rathaus lehnte ab. 2004 hatte das Verwaltungsgericht Dresden die Entscheidung bestätigt. 2011 versuchte es K. noch einmal. Wieder lehnte die Stadt ab. Wieder folgte das Verwaltungsgericht der Auffassung der Denkmalschützer.

„Barbarischer Umgang mit Kulturgut“

Kulturbürgermeister Ralf Lunau (parteilos) zufolge ließ der Eigentümer noch Anfang 2014 sondieren, ob eine Neubebauung des Areals möglich sei. „Der Umgang mit Kulturgut in einer solchen Form kann nur als barbarisch bezeichnet werden“, kommentierte Lunau den Abriss. Das noble Gebäude mit der exquisiten Innenausstattung sei reparabel gewesen, obwohl jahrelang keine Instandhaltung erfolgt sei.

Eigentümer K. hatte das Grundstück bis zu seiner Ausreise in die BRD 1977 besessen und 20 Jahre später zurückerhalten. 1997 habe er laut Stadt ein intaktes Gebäude übernommen. Nur eine normale verschleißbedingte Sanierung sei nötig gewesen, erklärte der Kulturbürgermeister nach dem Abriss. Seine Mitarbeiter hätten nach und nach den Eindruck gewonnen, dass K. an der Villa keinerlei Interesse zeige. Er habe unter anderem die Denkmalwürdigkeit bestritten. Von einer gerichtlichen Klärung dieser Frage habe er keinen Gebrauch gemacht.

Beginn eines Wiederaufbaus unklar

Auch Versuche, andere Nutzungsmöglichkeiten für das Haus zu erarbeiten lehnte K. ab. Er sei seinen Pflichten, das Denkmal vor Gefährdung zu schützen und instand zu halten, nicht nachgekommen – oder nur in einem Maße, dass kaum noch etwas übrig ist, so Lunau. Bereits 2012 hatte die Bauaufsicht den Eigentümer aufgefordert, den vorhandenen Schwammbefall im Haus zu beseitigen. Die von den Behörden verlangten baulichen Sicherungen des Gebäudes seien oft nicht wirksam oder ohne erforderliche Fachkräfte vorgenommen worden.

Nach SZ-Informationen hat es bisher keinen vergleichbaren Abriss im Freistaat gegeben. Zur Villa in der Tolkewitzer Straße gebe es Pläne und Fotodokumentationen, die einen detailgetreuen Nachbau ermöglichen. Wann die Villa tatsächlich wieder errichtet wird, ist unklar. Denn der Eigentümer kann der städtischen Anordnung widersprechen. Dann liegt der Fall bei der Landesdirektion, gegen deren Entscheidung Dieter K. vor dem Verwaltungsgericht klagen kann. Es könnte Jahre dauern, bis das Schicksal der Villa geklärt ist.