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Ab 35 Grad muss der Arbeitsplatz geräumt werden

Angestellte haben ein Recht darauf, am Arbeitsplatz gesund zu bleiben. Sonst drohen dem Chef empfindliche Strafen.

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© Symbolfoto/dpa

Wann Angestellte vor übermäßiger Hitze geschützt werden müssen, ist im Arbeitsschutzgesetz und in der Arbeitsstättenverordnung geregelt. Je nach Temperatur am Arbeitsplatz muss der Arbeitgeber bestimmte Maßnahmen ergreifen, wie Kersten Bux von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin erklärt. Dieses Stufenmodell beginnt bei 26 Grad. Dem Arbeitgeber wird dann gesetzlich empfohlen, etwas gegen die Hitze am Arbeitsplatz zu tun. Ab 30 Grad ist der Chef verpflichtet zu handeln. „Es ist ihm aber freigestellt, was er tut“, so Bux. Erst ab 35 Grad heißt es: Die Arbeitsstätte ist als solche nicht geeignet. Der Angestellte muss zum Beispiel einen anderen Raum zum Arbeiten oder eine Klimaanlage bekommen.

Bux sieht eine Reihe von Maßnahmen als geeignet, um das Arbeiten bei Hitze erträglich zu machen. Der Arbeitgeber könne zum Beispiel mit Jalousien für eine Verschattung des Büros sorgen oder ausreichend Getränke zur Verfügung stellen. Auch eine Lockerung der Kleidungsvorschriften sei denkbar oder eine flexiblere Arbeitszeit. Die Kernarbeitszeit könne zum Beispiel aufgehoben werden. „Wer kürzer auf Arbeit ist, muss das aber später nacharbeiten“, so Bux. „Es gibt kein Recht auf Hitzefrei.“ Der Experte betont, dass der Arbeitnehmer auch zur Mitwirkung beim Hitzeschutz verpflichtet ist. Er müsse sich mit seinem persönlichen Verhalten der Hitze anpassen.

Das beschriebene Stufenmodell gilt nicht für Außenarbeiten wie auf einer Baustelle. „Hier muss der Arbeitgeber Maßnahmen ergreifen, dass keiner umkippt“, sagt Bux. Er kann zum Beispiel anordnen, dass mit der Arbeit schon ab 6 Uhr begonnen wird, um die größte Nachmittagshitze zu vermeiden. Er kann Sonnencreme bereitstellen oder Sonnenschirme installieren. Eine weitere Ausnahme stellt sogenannte Hitzearbeit bei Temperaturen von 37 bis 45 Grad, wie sie in manchen Branchen nicht zu vermeiden sind, dar. Hier gebe es explizite Regelungen der jeweiligen Berufsgenossenschaft, so Bux.

Wenn sich der Chef nicht an die Vorgaben hält, drohen ihm Geldstrafen. Für zu hohe Raumtemperaturen ohne Gegenmaßnahmen kann die Gewerbeaufsicht Tausend Euro Bußgeld kassieren. Noch teurer wird es, wenn es wegen der Hitze am Arbeitsplatz zu Gesundheitsschäden kommt. Dann kann der Chef zivilrechtlich belangt werden und muss unter Umständen Schadensersatz zahlen. (SZ/win)