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720 Euro Strafe für „Heil Hitler“-Ruf

Saufen und Krakeelen sind die Gewohnheiten eines Mannes aus Zittau. Vor dem Richter zeigte er einen Rest von Intelligenz.

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© dpa

Von Rolf Hill

Mit einer Geldstrafe endete das gerade einmal zehnminütige Verfahren gegen einen Zittauer wegen Verwendung von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen am hiesigen Amtsgericht. Am Abend des 16. Februar vergangenen Jahres hatte der Angeklagte betrunken vor der Kaufland-Filiale an der Zittauer Christian-Keimann-Straße „Heil Hitler“ und „Sieg Heil“ krakeelt. Dafür hatte er einen Strafbefehl über 60 Tagessätze zu je zwölf Euro erhalten, gegen den er Widerspruch einlegte. Richter Kai Ronsdorf wies den Mann darauf hin, dass ein neues Urteil ihn durchaus noch härter treffen könnte. Daraufhin nahm er den Widerspruch zurück. Das Urteil ist somit rechtskräftig. Bei der Festsetzung des Strafmaßes war das Gericht aufgrund eines Gutachtens des Sächsischen Krankenhauses Großschweidnitz aus dem Jahre 2003 von verringerter Schuldfähigkeit ausgegangen.

Darin bescheinigte ihm der Sachverständige langjährige Alkoholabhängigkeit. Der Mann hatte erst vor kurzem eine Hauptverhandlung gegen seinen Vater gestört. Auch der stand wegen Nazi-Parolen vor Gericht. Das Verfahren musste abgebrochen werden, da Vater und Sohn betrunken und nicht verhandlungsfähig waren (SZ berichtete).