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7 000 Euro für zwei Matratzen

Ein Rentnerpaar aus Oppach fühlt sich betrogen mit überteuerter Ware. Jetzt wollen sie die Verträge widerrufen.

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© Rafael Sampedro

Von Gabriela Lachnit

Oppach. Manfred Renner schläft gut auf den neuen Matratzen, seine Frau Helga aber hat erhebliche Probleme. Denn ihre Gedanken kreiseln immer wieder um die Kaufverträge, auf die sich das Rentnerpaar aus Oppach Ende des vergangenen Jahres eingelassen hat. Für rund 7 000 Euro plus Zinsen haben die Rentner zwei Kaufverträge unterschrieben und so jeweils zwei Matratzen und zwei Lattenroste erworben.

Zu den Verträgen kam es, als die Rentner ihren Staubsauger-Vertreter angerufen hatten, weil an dem Staubsauger eine Kleinigkeit defekt war. Das sollte der Mann in Ordnung bringen. Dies erledigte der Vertreter. Er brachte zu dem Termin bei Renners zu Hause noch einen Kollegen mit, der geschäftlich in Sachen Matratzen und Lattenroste unterwegs ist. Das Rentnerpaar ließ sich auf die Ausführungen des Matratzen-Vertreters ein, der ihnen die Vorteile der neuen Matten in den schönsten Farben beschrieb. Die Rentner unterschrieben zwei Kaufverträge: einen für zwei Matratzen und einen für zwei Lattenroste. Zusammen für rund 7 000 Euro. Die Verträge gründlich durchgelesen haben sie nicht. „Wir wurden regelrecht zur Unterschrift gedrängt“, erinnert sich Manfred Renner, es sei auch schon abends nach 20 Uhr gewesen und man wollte das Gespräch beenden.

Schon am nächsten Tag wurde die Ware geliefert. Dabei wurde den beiden Oppachern bewusst, was sie eigentlich unterschrieben hatten. Als sie die Papiere jetzt noch einmal lasen, ging ihnen erst auf, dass sie für die Matratzen und die Lattenroste keine Lieferverträge wie ursprünglich angenommen, sondern Kreditverträge unterschrieben hatten. 13,3 Prozent Zinsen sind auf den Matratzen-Betrag fällig. Für die Lattenroste zahlen sie keine Zinsen.

Schließlich bekam die Tochter Katrin Renner Anfang dieses Jahres Wind von der Sache. Sie habe sofort erkannt, dass der Kauf der Ware zu diesem Preis ihre Eltern finanziell überfordere. Monatlich 130 Euro zahlen sie jetzt ab. Das sei viel Geld für das Rentnerpaar. Ihrer Tochter und der SZ gegenüber bekennen Manfred und Helga Renner, dass sie mit dem Matratzen- und Lattenrostkauf einen großen Fehler gemacht haben. Heute tut es ihnen sehr weh, dass sie „sich bequatschen und zu der Unterschrift drängen ließen“, sagen sie.

Auf Druck der Tochter haben sie sich schließlich an die Verbraucherzentrale Sachsen (VZS) gewandt und Hilfe erbeten. Dort hat man festgestellt, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt erfolgt sei. Somit hätten die Renners nach diesem Haustürgeschäft eine Widerrufsfrist von einem Jahr und nicht wie bei korrekter Widerrufsbelehrung von 14 Tagen. Die Verbraucherzentrale schrieb im Auftrage der Renners an die beiden Firmen, die die Roste und die Matratzen geliefert haben, einen Widerruf der Kaufverträge mit der Begründung, dass die Widerrufsbelehrung nicht korrekt erfolgt sei. Da es zunächst keine Antwort von den Firmen gab, schrieb die VZS erneut. Bislang ist keine Reaktion erfolgt, die Raten werden weiter von Renners Konto abgebucht. Katrin Renner hat mittlerweile an die Geschäftsführer der Firmen einen Beschwerdebrief geschrieben und mitgeteilt, dass die Eltern den Widerruf aufrechterhalten. „Jetzt muss ich abwarten, wie die Geschäftsführer reagieren“, sagt sie. Letztlich ist sie überzeugt davon, dass die Kaufverträge nur mit juristischer Hilfe rückgängig gemacht werden können. Die Eltern aber zögern noch, einen Anwalt einzuschalten. „Sie sind gesundheitlich nicht gut gestellt und haben einfach Angst, dass die Vertreter wiederkommen könnten und ihnen Ärger machen“, sagt die Tochter. Und die Eltern scheuen die erneute finanzielle Belastung für juristischen Beistand. Dem Matratzen-Vertreter haben Renners übrigens mittlerweile Hausverbot erteilt.

Bei der Beratungsstelle Görlitz der Verbraucherzentrale Sachsen seien 2017 und 2018 mehrere Beratungen zu ähnlichen Haustürgeschäften erfolgt, berichtet eine Mitarbeiterin. Auch dabei ging es um den Verkauf von Matratzen und Lattenrosten.

Familie Renner hofft darauf, dass sie mit den Firmen eine gütliche Einigung erzielen kann. Vertreter, die ihnen etwas verkaufen wollen, lassen sie nun nicht mehr ins Haus. Sie raten jedem, sich bei sogenannten Haustürgeschäften nicht zu einer Unterschrift drängen zu lassen.