Merken

Zu viel Reiniger in der Toilette

Chemische Stoffe im Abwasser können der Grund sein, warum Kleinkläranlagen durch die Prüfung fallen. Keine Seltenheit in Sachsen.

Teilen
Folgen
© dpa

Von Jörg Richter

Schönfeld/Ebersbach. Andreas Schober aus Böhla bei Ortrand streut Asche auf sein Haupt. Auf der letzten Sitzung des Abwasserzweckverbands (AZV) Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth gab der Schönfelder Gemeindevertreter unumwunden zu: „Mich hat es jetzt selbst getroffen, dass die Grenzwerte überschritten sind.“ Das habe die Prüfung seiner Kleinkläranlage ergeben. Der chemische Sauerstoffbedarf (CSB) darf 150 Milligramm pro Liter nicht überschreiten. Doch der CSB-Wert seiner Anlage lag darüber.

Dabei sei er mit seiner biologischen Kleinkläranlage immer pfleglich umgegangen. „Es kann aber nicht sein, dass die Herstellerfirmen vorschreiben, welche Spül- und Waschmittel benutzt werden sollen“, schimpft Schober. Immerhin seien die dezentralen Abwasseranlagen vom TÜV geprüft worden. Da könne jeder Käufer erwarten, dass er ein Produkt erhält, dass das Abwasser von gängigen Spül- und Waschmittelrückständen reinigt. Schober sieht sich mit diesem Problem nicht allein. „Das ärgert die Leute immer mehr“, sagt er. „Auch, weil sie viel Geld reingesteckt haben.“ Er sieht deshalb den AZV in der Pflicht, bei den Firmen Druck zu machen, den Wirkungsgrad von Kleinkläranlage zu erhöhen. Schober: „Das gehört für mich auch zu den Aufgaben des Verbandes.“

Bakterien werden getötet

Rosmarie Hausmann, die neue AZV-Geschäftsführerin, sieht dafür keinen dringenden Handlungsbedarf. „Wenn man zu viel Chemie in die Toilette oder ins Waschbecken reinwirft, kann eine biologische Kleinkläranlage nicht funktionieren“, sagt sie. Denn die Bakterien, die das Abwasser reinigen sollen, werden dadurch getötet. Wenn es ganz schlimm komme, dauere es bis zu einem Jahr, bis sich wieder neue Bakterienkulturen gebildet haben. Deshalb seien die Hinweise der Hersteller, welche Substanzen nicht in Waschbecken, Badwannen, Abflüsse, Spül- und Waschmaschinen gehören, prinzipiell richtig.

Wenig Weichspüler benutzen

Auf keinen Fall sollten folgende Stoffe in das Abwasser gelangen: Lacke, Farben, Schwimmbad-Abwasser (mit Chlor), Regenwasser, sehr scharfe Reinigungsmittel, Alkohol (Reinigung), Spiritus sowie Feststoffe (Ohrenstäbchen, Folien, Hygieneartikel).

Sparsam oder besser überhaupt nicht sollte man verwenden: Weichspüler, Toilettensteine, Badezusätze.

Geringer Wasserverbrauch kann sich auf Kleinkläranlagen negativ auswirken. Deren Besitzer sollten also nicht zu sparsam mit Wasser umgehen.

1 / 3

Rund 1 100 Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben gibt es im hiesigen AZV-Gebiet, zu dem die Gemeinden Ebersbach, Lampertswalde, Schönfeld und Thiendorf sowie der Moritzburger Ortsteil Steinbach gehören. Bei einer Stichprobe unter 60 Wartungsprotokollen hat Rosmarie Hausmann acht Beanstandungen gezählt. „Aber das ist nicht repräsentativ“, sagt sie. Die AZV-Geschäftsführerin drängt darauf, dass die Besitzer von Kleinkläranlagen ihre Wartungsprotokolle bis Ende Januar abgeben. Wer es bis dahin vergisst, muss damit rechnen, dass seine Kleinkläranlage von der Landesdirektion Sachsen als „nicht funktionstüchtig“ eingestuft wird. Und dann droht eine zusätzliche Gebühr, die sogenannte „Kleineinleiterabgabe“. Sie berechnet sich aus der Hälfte des Produktes von Anzahl der Hausbewohner mal der Schadeinheit-Pauschale (35,79 Euro) plus der zusätzlichen Verwaltungsgebühr von 35 Euro. Ein Haushalt mit vier Personen bezahlt also 122,48 Euro Strafgebühr.

Doch nicht jeder, bei dem ein überhöhter chemischer Sauerstoffbedarf (CSB) festgestellt wurde, muss diese Abgabe zahlen. Aufgrund dieser Ergebnisse wird die Belüftungszeit der Kleinkläranlagen angepasst. Aber wenn zu viel Chemie im Abwasser ist, hilft auch kein zusätzlicher Sauerstoff.

Was viele nicht wissen: Die Anforderungen an die separaten Kleinkläranlagen sind oft um ein Vielfaches geringer als bei den zentralen Abwasseranlagen. „Umso größer die Anlagen, umso strenger sind die Auflagen“, sagt Lars Hubeny, der technische Leiter des AZV. Wie bereits erwähnt, liegt der CSB-Grenzwert bei Kleinkläranlagen bei 150 mg/l. Für die Gemeinschaftskläranlage Kalkreuth gilt ein CSB-Grenzwert von 90 mg/l. Im Durchschnitt liegt der hiesige CSB-Wert sogar nur bei rund 30 mg/l. Also weit unter der zulässigen Marke.