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Wohin mit den Nazi-Katzen?

Die mutmaßliche Rechtsterroristin Beate Zschäpe ließ zwei Katzenin Zwickau zurück. Nun gibt es einen bizarren Streit um die Tiere.

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Zwickau. Der Fall wäre eigentlich nicht mal eine Kurznachricht wert – wenn die Katzenbesitzerin nicht Beate Zschäpe hieße. Um die mutmaßliche Neonazi-Terroristin und ihre Tiere ist ein bizarrer Streit entstanden. Der Tierschutzverein Zwickau bestätigte gestern einen Bericht des MDR-Magazins „Exakt“, wonach das Bundeskriminalamt (BKA) für die Unterbringung der Katzen nicht aufkommen will.

Zschäpe gilt als Eigentümerin beider Tiere. Und ohne eine entsprechende Einwilligung kann der Verein die Katzen nicht vermitteln. Nach Angaben von Vereinschefin Claudia Ruf beläuft sich die ausstehende Rechnung bis dato auf 1017,42 Euro. Pro Tag und Katze kostet die Unterbringung sechs Euro, dazu kommen Kosten für den Tierarzt.

„Es kann nicht sein, dass ein Tierschutzverein staatliche Aufgaben übernimmt und dafür nicht bezahlt wird“, sagte Ruf. Der Verein fühle sich missbraucht und könne die Tiere nicht bis zu deren Lebensende kostenlos versorgen. Es sei auch nicht zu erwarten, dass die Eigentümerin in den nächsten Tagen freikomme und sich wieder um die Tiere kümmern könne.

Unter einer Nummer geführt

Beate Zschäpe soll am 4. November des vergangenen Jahres in der gemeinsamen Wohnung des Zwickauer Terror-Trios eine Explosion verursacht haben. Kurz zuvor hatte sie bei Nachbarn die Katzen abgegeben. Das Ordnungsamt brachte die Tiere ins Tierheim. Bis 11. November habe die Polizeidirektion Südwestsachsen für die Tiere gezahlt und dann an das Bundeskriminalamt verwiesen, sagte Ruf. Anfangs seien auch Beamte des BKA gekommen, um Fotos von den Katzen zu machen und Speichelproben zu nehmen.

Im Heim werden sie namenlos unter einer Nummer geführt. Der Verein will vermeiden, dass Rechtsextremisten eine plötzliche Tierliebe zu den Katzen entfalten, und möchte auch aus diesem Grund deren Identität für sich behalten.

Das BKA sieht sich nicht in der Pflicht. „Das Bundeskriminalamt ist weder Eigentümer noch Halter der Tiere und kann daher für die Kosten der Verwahrung nicht in Anspruch genommen werden“, heißt es in einem Schreiben der Behörde an den Verein vom 18. Januar. Darin wird erklärt, dass Zschäpe für die Katzen und die Kosten verantwortlich ist. „Sollte Frau Zschäpe ihrer Zahlungspflicht gegenüber dem Tierheim nicht nachkommen können, könnte gegebenenfalls das Tierheim darauf hinwirken, dass sie die Katzen an das Tierheim abgibt (und das Tierheim sie gegebenenfalls dann weitervermitteln könnte)“, schrieb das Justiziariat des BKA in einem weiteren Brief am 19. Januar.

Ruf kann eine solche Logik nicht nachvollziehen. Schließlich habe sich auch die Polizei in Zwickau zunächst für die Katzen zuständig gefühlt und erst mit Abgabe des Falls an die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe die Zahlungen eingestellt. Sachsens Innenministerium fand eine Lösung im sächsischen Polizeigesetz. Demnach muss die zuständige Ortspolizeibehörde – die Stadt Zwickau – die Kosten übernehmen und der Eigentümerin dann in Rechnung stellen. Letztlich bleibt Zschäpe am Zug. (dpa)