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"Wir brauchen keine “Show“ in den Stadträten"

Wenn Kommunalpolitiker auf Youtube landen, kann das eine verheerende Wirkung haben. Davon ist Datenschützer Andreas Schneider überzeugt. Er warnt deshalb vor zu viel Transparenz.

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Dresden/Chemnitz. Die Live-Übertragung der Stadiondebatte im Chemnitzer Stadtrat auf den Marktplatz hat eine neue Diskussion um Transparenz in der Kommunalpolitik ausgelöst. Im Interview der Nachrichtenagentur dpa äußert der Referatsleiter und Sprecher des Sächsischen Datenschutzbeauftragten, Andreas Schneider, seine Bedenken.

Herr Schneider, welche Einwände haben Sie gegen die Außenübertragung öffentlicher Gemeinderatssitzungen?

„Ich lehne sie nicht grundsätzlich ab. Aber aufgrund der technischen Aufzeichungsmöglichkeiten, die damit Dritten ermöglicht werden, bleiben die weiteren Folgen nicht mehr überschaubar. Darüber muss man sich im Klaren sein. Und die Veröffentlichung in Bild und Ton, ohne Einwilligung des Betroffenen, greift zudem schon urhebergesetzlich in die Rechte der Redner ein. Bei den ehrenamtlichen Politikern handelt es sich in der Regel um keine Personen der Zeitgeschichte, deshalb ist gesetzlich eine Einwilligung erforderlich.“

Also ist ein Votum des Stadtrats für die Aufzeichnung vonnöten - und dann ist es gut?

„Erforderlich ist die Einwilligung nicht nur per Mehrheitsbeschluss, sondern von jedem Einzelnen. Schon wenn ein Stadtrat nicht einwilligt, darf es keine Ton- und Bildaufnahmen von dieser Person geben. Im Unterschied zum Landtag sind Gemeinderäte kein Parlament im verfassungsrechtlichen Sinne, sondern ein Hauptverwaltungsorgan, bei dem eine über den Ratssaal hinausgehende Öffentlichkeit nicht verlangt werden kann.“

Die Kommunalaufsicht prüft zurzeit die Rechtmäßigkeit eines Chemnitzer Stadtratsbeschlusses für den Umbau des Stadions. Einer der Gründe: Die Debatte wurde auf den Markt übertragen, die Unmutsbekundungen bei Redebeiträgen von Stadiongegnern waren im Ratssaal deutlich zu hören. Wie sehen Sie den Fall?

„Die Stadt muss sich fragen lassen, ob ihr Vorgehen mit dem Gesetz im Einklang war. In Dresden, wo jede Stadtratssitzung im Lokalfernsehen übertragen wird, hat jedes Ratsmitglied seine Einwilligung erklärt. Die Übertragung von Live-Bildern der starr auf das Rednerpult gerichteten Kamera ist aus meiner Sicht in diesem Fall deshalb in Ordnung.“

Nach Ansicht des Sächsischen Städte- und Gemeindetags können öffentliche Ratssitzungen auch dann im Radio oder Fernsehen übertragen werden, wenn dies „der Gemeinderat im Einzelfall oder allgemein durch seine Geschäftsordnung beschließt.“

„Nein, es ist nicht möglich, durch Geschäftsordnung oder kommunale Satzung allgemein geltende gesetzliche Bestimmungen abzuändern.“

Machen Sie noch andere Einwände gegen TV-Aufzeichnungen geltend?

„Wenn Sie Überlegungen meinen, die über den Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutz hinausgehen? Denkbar sind negative Auswirkungen auf die Geschäftsabläufe der Gemeinderäte. Es ist doch klar, dass, wenn ich damit rechnen muss, später mit Ungeschicklichkeiten - zum Beispiel auf Youtube - vorgeführt zu werden, ich doch im Ratssaal ganz anders agiere. Aber wir brauchen keine “Show“ in den Stadträten, sondern eine wirkungsvolle und sachorientierte Verwaltungsarbeit der Räte. Das Einschalten der “Internet-Öffentlichkeit“ kann auch dazu führen, dass immer weniger Menschen bereit sind, sich ehrenamtlich im Gemeinderat zu engagieren. Gewerbetreibende - zum Beispiel - werden abwägen, sich einem Risiko auszusetzen, das ihnen auf Jahre hinaus mediale Nachteile beziehungsweise Negativwerbung bescheren kann.“

Besteht dadurch aber nicht die Gefahr, dass Kommunalpolitik intransparent wird?

„Auch die Arbeit des Stadtrats muss transparent sein - aber das geht auch ohne Aufzeichnungen in Bild und Ton im Internet oder Übertragungen der Ratssitzungen. Es steht meines Erachtens beispielsweise außer Frage, dass Besucher einer öffentlichen Gemeinderatssitzung aus dem Ratssaal heraus etwa einen “Live-Ticker“ anbieten dürfen, wenn dies ohne Bild- und Tonaufnahme geschieht. Das muss der Hausherr dulden. Derartiges gewährleistet der Öffentlichkeitsgrundsatz im sächsischen Kommunalrecht. So etwas darf nicht nur die Presse. Eine Möglichkeit wäre es auch, bei Tagesordnungspunkten von größerem Medieninteresse lediglich eine Tonübertragung durchzuführen. Die gesetzlichen Voraussetzungen dafür sind nämlich geringer. Bild- und Tonübertragung geht aber eben nicht ohne Willen der Betroffenen.“ (dpa)

Interview: Tino Moritz