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Zu groß, zu tief

Seit über vier Jahren streitet sich ein junges Paar mit dem Verband der Kleingärtner. Nun beginnt alles von vorn.

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© André Braun

Von Peggy Zill

Großweitzschen. Die Obstbäume sind gewachsen, der skandinavische Zaun wird teilweise von Efeu überwuchert, das Schilf steht hoch rund um den Gartenteich und die Hecke schützt nach einem radikalen Verjüngungsschnitt wieder vor neugierigen Blicken. Davon wird es in der Gartenanlage „Am Freudenberg“ in Großweitzschen bald wieder mehr geben.

Zwei Jahre haben Florian Thiele und Cindy Berger mehr oder weniger in Ruhe ihre beiden Parzellen bewirtschaften können. Nun geht der Streit mit dem Kreisverband von vorne los. Bis 28. August hätten sie zumindest den Garten mit der Laube räumen sollen. Sie sind – mal wieder – nicht gegangen. Nun droht erneut eine gerichtliche Klärung.

Christian Werner, Vorstand im Kreisverband, will sich zum Thema nicht äußern, weil es sich um verbandsinterne Angelegenheiten handle. Man solle sich doch vor Ort selbst ein Bild von den Gärten machen.

Das Dach der Laube ist noch immer grün. „Das speichert Wasser und kühlt die Laube“, schwärmt Florian Thiele. Die Hälfte des Gartenteiches bedeckt eine Seerose. Goldfische drehen ihre Runden. Auf einer kleinen Brücke können die Gärtner direkt über dem Wasser Platz nehmen und sie beobachten. Hier und da wachsen Kräuter oder Brombeeren. Ja, es ist kein typischer Kleingarten mit Rasenkanten, Jägerzaun und Blockbohlenhaus. Das junge Paar bezeichnet es als naturnahes Gärtnern. Das gefällt vielleicht nicht jedem, ist aber auch nicht verboten. Trotzdem sind die beiden dem Verein und dem Kreisverband ein Dorn im Auge. Letzterer hat eine neue Anwaltskanzlei engagiert, die den Rauswurf durchsetzen soll. Dabei wird ihnen vorgeworfen, die Pacht nicht gezahlt zu haben. „Wir haben die 30 Euro an den Verein überwiesen. Die überweisen es immer wieder zurück. Das Geld ging nun schon über 40-mal hin und her“, erzählt Cindy Berger.

Alle nicht nötigen Bauten und Anpflanzungen sollen die Kleingärtner entfernen. Darunter alte Bekannte: der Blechgeräteschuppen, der Teich, der massive Grill und der Kunstrasen. „Das war alles schon im Garten, als wir ihn übernommen haben“, argumentiert Florian Thiele.

2008 haben sie den ersten Garten gepachtet. Begonnen hat der Streit im Sommer 2012. Da hatten Florian Thiele und Cindy Berger die Idee, Bienen zu halten. Der Vorstand des Kleingartenvereins war nicht begeistert, startete sogar eine Unterschriftensammlung. Der Streit spitze sich zu. Ende des Jahres sollten die beiden ihre Gärten räumen. Sonst drohe eine Klage. Der Kreisverband hatte Bewirtschaftungsmängel festgestellt. Thiele und Berger ließen sich aber nicht so einfach vertreiben und es drauf ankommen. Die Räumungsklage flatterte ins Haus und am 1. Juli 2013 traf man sich vor dem Amtsrichter in Hainichen. Der wies die Klage ab. Begründung: Formfehler. Denn Thiele wurde zwar mehrfach drauf hingewiesen, dass der Teich zu tief und groß ist, aber es wurde nicht gesagt, was er genau tun soll. „Eine Kündigung wegen Verstoßes gegen die Pflichten als Kleingärtner kann nur begründet werden, wenn die notwenigen Maßnahmen spezifiziert werden“, heißt es in der Urteilsbegründung.

Schlichtung gescheitert

Doch die Fronten blieben verhärtet. Der Kreisverband kündigte direkt danach an, dass weitere Abmahnungen folgen werden. Vorher gab es erneut einen Versuch der Schlichtung. Florian Thiele und Cindy Berger hatten sich an den Präsidenten des Landesverbandes der Kleingärtner gewandt. Der kam auch, allerdings stellte er sich auf die Seite des Kreisverbandes. „Jeder, der zu einem Kleingarten kommt, muss Regeln beachten“, erklärte Peter Paschke damals. „Das ist das Grundanliegen einer Gemeinschaft.“

So argumentierte damals auch Christian Werner. Die Gärten würden entgegen aller bestehenden Ordnung bewirtschaftet werden. Man sei immer gesprächsbereit und höflich gewesen, während der Umgangston von Florian Thiele ein anderer war, sagte Werner in einem Gespräch mit dem Döbelner Anzeiger. Dass die Auseinandersetzung nicht immer mit der gebotenen Sachlichkeit geführt wurde, bestätigte auch der Hainichener Amtsrichter. Die Wortwahl sei jedoch nicht unerträglich und eine Störung des Gemeinschaftsfriedens – wie Werner argumentierte – liege nicht vor. Vielmehr würden sich nur Einzelpersonen streiten.

Nun droht erneut eine Räumungsklage. Wieder müssen sich Anwälte und voraussichtlich auch Gerichte mit den Gärten befassen. „Es geht doch nicht darum, dass die Gärten dem Verband gefallen“, sagt Cindy Berger. Die Gartenordnung gebe einen Rahmen vor. Deshalb müsse doch nicht immer alles gleich aussehen. „Ich denke, beim Verband gibt es bestimmt Leute, die es nicht gut finden, dass für solche Rechtsstreitigkeiten Geld ausgegeben wird.“

Die Bienen halten die beiden übrigens dennoch. Nur nicht im Garten, sondern im Nachbarort. Aber bald soll auch ein Volk in die Kleingartenanlage „Am Freudenberg“ einziehen.