Merken

Wenn ein Polizist zum Böllerschmuggler wird

Matthias W. kaufte verbotene Knaller in Tschechien und ließ sich von seinen Kollegen damit erwischen. Nun muss er zahlen.

Teilen
Folgen
© Bernd März

Von Stephan Klingbeil

Er hätte es wissen müssen. Wenn nicht er, wer dann? Böller ohne Prüfsiegel sind in Deutschland verboten. Nicht nur im Stadion. Als Polizist war der 31-jährige Matthias W. aus Grimma regelmäßig bei Fußballspielen im Einsatz. Als Anhänger von Dynamo Dresden galt er gar als ein sogenannter „fankundiger Beamter“.

Eine schlechte Idee war es daher, illegale Feuerwerkskörper aus Tschechien nach Deutschland schmuggeln zu wollen. Ende 2012 wurde Matthias W. erwischt. Nun verurteilte ihn das Amtsgericht in Pirna zu einer Geldstrafe von 3.900 Euro – plus Prozesskosten. Das Gericht sah bei dem Polizisten den Vorwurf einer vorsätzlichen Einfuhr mehrerer Hundert gefährlicher Böller bestätigt. Die Knaller trugen keine Prüfsiegel. Das Gericht folgte nun der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Die Verteidigung hatte zuvor auf Fahrlässigkeit plädiert, sah eine Geldstrafe über 750 Euro als angemessen an. Der Angeklagte hätte doch nicht gewusst, dass die Knaller hierzulande verboten seien. Das Gericht hielt dies aber für eine Schutzbehauptung. „Für einen Polizisten gelten besonders in so einem Fall andere Maßstäbe“, erklärte die Richterin dem Angeklagten. Er hätte schon aufgrund seiner Ausbildung wissen müssen, dass er gegen das Gesetz verstößt. „Alles andere wäre ein Armutszeugnis.“

Nun muss W. mehr als dreimal so viel Strafe zahlen, als er vor Prozesseröffnung hätte berappen müssen. Der Polizist hatte zuvor eine Geldstrafe in Höhe von 1.200 Euro abgelehnt und es auf einen Prozess ankommen lassen. Die Höhe der Strafe stünde „in keinem Verhältnis zu dem, was ich getan habe“, hatte er gesagt. Geht der Beamte, dem Disziplinarverfahren und Versetzung drohen, jetzt in Berufung, könnte es für ihn noch teurer werden.

Der Angeklagte war an jenem Mittwochabend im Dezember 2012 in seinem BMW unterwegs mit zwei jüngeren Bekannten, die wegen der illegalen Böller-Einfuhr 20 und 30 Arbeitsstunden aufgebrummt bekamen. Das Duo sagte im jetzigen Verfahren aus, dass sie damals zu einer Geburtstagsfete eines Fußballkumpels von Matthias W. nach Dresden wollten. Doch die Party sei langweilig gewesen, weshalb sie schließlich nach Tschechien gefahren wären. Dort hätten sie Schnitzel gegessen und Zigaretten gekauft. Die Böller hätten sie dann eher zufällig mitgenommen. Darin waren sich die drei Männer einig. Sonst zeigten sie aber vor Gericht einige Erinnerungslücken. Vor allem bei den Zeitangaben verstrickten sie sich in Widersprüche.

Das Trio wurde damals in der Nähe des Grenzübergangs Bahratal gestoppt. Der Wagen war einer Streife der Landespolizei aufgefallen. Die Beamten hatten einen Verdacht – und landeten einen Volltreffer. Sie fanden Hunderte Monster-Böller der Marken La Bomba und Colour Salute und TNT-Kracher in Tasche, Ski-Schuhen und unter der Batterieabdeckung im Kofferraum des Autos. „Jedes Jahr werden bei Kontrollen an der Grenze teils tonnenweise illegale Feuerwerkskörper gefunden“, sagte einer der Beamten. „Die sind gefährlich, schon ein La-Bomba-Böller reicht, um eine Hand zu zerfetzen.“

Die Kontrolleure fanden an jenem Dezemberabend aber nicht nur verbotene Knaller. Sie entdeckten zudem T-Shirts und Banner mit den Aufschriften „Frage der Ehre“, „Kämpfen und Siegen“ sowie „Muldental radikal“. Der Angeklagte beteuerte, diese Sachen gehörten nicht ihm. Es gibt Hinweise, dass es sich dabei um Schulungsgegenstände der Polizei gehandelt haben könnte. Bestätigen konnte die Staatsanwaltschaft dies nicht.