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Weitere Haftstrafe in Reichsbürgerprozess

Damit sind jetzt acht Beteiligte verurteilt, die einen Meißner Gerichtsvollzieher festnahmen. Ein Verfahren steht noch aus.

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Von Jürgen Müller

Meißen. Im Verfahren gegen Mitglieder und Sympathisanten des sogenannten Deutschen Polizeihilfswerkes (DPHW) wurde am Mittwoch am Amtsgericht Meißen ein weiteres Urteil gesprochen. Dabei hielt das Gericht seine bisher gezeigte harte Linie gegen Leute aus der Reichsbürger-Szene bei. Die Angeklagte wurde zu einer Haftstrafe von einem Jahr und zwei Monaten verurteilt. Auch diese Strafe wurde wie bei allen anderen bisher Verurteilten nicht zur Bewährung ausgesetzt. Das Gericht begründete dies unter anderem damit, dass mit der Tat der Staat angegriffen und damit ein Tabubruch begangen wurde. Zudem wirke es strafverschärfend, wenn eine Tat aus einer bestimmten Gesinnung heraus begangen werde.

Die jetzt Verurteilte war zu ihrer Verhandlung am 14. Januar nicht erschienen. Eine polizeiliche Vorführung scheiterte. Das Gericht erließ daraufhin Haftbefehl.

Alle legen Berufung ein

Den Angeklagten wurde vorgeworfen, am 23. November 2012 in Bärwalde einen Gerichtsvollzieher des Amtsgerichtes Meißen angegriffen und festgesetzt zu haben, damit dieser eine Pfändung nicht durchführen konnte. Die jetzt Angeklagte hatte unter anderem Kennzeichen von Autos fotografiert in der Hoffnung, dass sich unter diesen Fahrzeugen auch das des Gerichtsvollziehers befindet. Sie wurde als Mittäterin verurteilt, nicht wegen Beihilfe.

Damit sind bisher acht Beteiligte verurteilt worden. Alle haben Berufung eingelegt, manche allerdings nur wegen der Rechtsfolgen. Das bedeutet, sie akzeptieren zwar den Schuldspruch, wollen aber eine geringere Strafe. Vor allem geht es ihnen darum, dass die Haftstrafen zur Bewährung ausgesetzt werden.

Das vorerst letzte Verfahren gegen mehrere Beteiligte ist am Meißner Amtsgericht für den 22. Februar angesetzt. Der geschädigte Gerichtsvollzieher hat gegen alle Beteiligten Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche gestellt.