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Vorsicht, Strahlung

Besonders in Sachsen lauert in vielen Kellern ein unsichtbares Risiko. Ein neues Gesetz soll die Bewohner vor zu hoher Radon-Konzentration schützen.

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© dpa-tmn

Von Monika Hillemacher

Seit Kurzem gibt es ein neues Strahlenschutzgesetz (StrlSchG), das bis Jahresende schrittweise in Kraft treten soll. Teil der Regelung ist die Absicherung vor Radon. Das radioaktive Gas kann in der Raumluft eine gesundheitsgefährdende Konzentration erreichen. Bauherren und Eigentümer müssen dafür Sorge tragen, dass sich diese in Grenzen hält.

Radon steht im Verdacht, Lungenkrebs zu verursachen. Es kommt natürlich im Boden vor. Durch kleinste Ritzen, Fugen, Risse und Spalten kann es in Gebäude eindringen. Die Konzentration wird in Becquerel gemessen. Der im Gesetz verankerte Referenzwert beträgt 300 Becquerel pro Kubikmeter Raumluft. Bei einem höheren Wert sind vom Hausbesitzer Schutzmaßnahmen gefordert. Bereits bei 100 Becquerel steigt das Krebsrisiko an, weshalb das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) rät, schon bei niedrigeren Werten etwas zu unternehmen.

„Das Gas tritt durch den Keller ein und sammelt sich dort, weil es schwerer ist als Luft“, sagt Marc Ellinger vom Verband privater Bauherren. Er empfiehlt, Neubauten vorsorglich mit einer metallkaschierten Abdichtungsbahn auszustatten, um ein Eindringen zu verhindern. Bauherren sollten außerdem darauf achten, dass die beauftragte Firma bereits jetzt vorsorglich nach den sogenannten anerkannten Regeln der Technik zu Werke geht. Dies gilt besonders für den Feuchteschutz und die Frischluftzufuhr, weil beides das Anreichern von Radon im Haus begrenzt. Die Regeln sollten im Bauvertrag vereinbart sein. In Bezug auf Radon werden künftig spezielle Standards festgelegt. „Diese sollten beim Bau herangezogen werden, wenn sich das Grundstück in einem Gebiet mit erhöhtem Radonpotenzial befindet“, sagt BfS-Sprecher Jan-Henrik Lauer. Derzeit identifiziert das Bundesamt solche Regionen.

Typische Radon-Gebiete sind etwa Schwarzwald und Erzgebirge, die Sächsische Schweiz, der Bayerische Wald bis hin zu den Alpen, aber auch Teile Thüringens. Die Behörde geht davon aus, dass in diesen Regionen bei bis zu 20 Prozent der Gebäude der Referenzwert überschritten wird. Eigentümern werden dann „Maßnahmen zum radonsicheren Bauen empfohlen“, sagt Lauer. Zusätzlich können die Bundesländer Radongebiete ausweisen und Auflagen machen. Hausbesitzer und Bauherren zum Beispiel in Niedersachsen, Sachsen-Anhalt oder Brandenburg müssen damit nur in wenigen Fällen rechnen. Diese Bundesländer weisen so gut wie keine Radon-Belastung auf, während Häuser in Radongebieten gelegentlich Belastungen von mehreren 1 000 Becquerel erreichen.

Die Konzentration hängt von der Bodenbeschaffenheit ab. Diese variiert von Grundstück zu Grundstück. Ein Bodengutachten gibt Auskunft. Marc Ellinger rät angehenden Immobilienbesitzern, ein solches Gutachten vor dem Kauf einzuholen, damit sie wissen, ob Radonschutz einzuplanen ist. „Das ist gut für die Gesundheit und wichtig für einen späteren Weiterverkauf.“ Manchmal geben auch Kommunen Hinweise zur Geologie. Zudem installieren betroffene Bundesländer Radonbeauftragte, an die sich Eigentümer wenden können.

Im Bestand vertraut das Gesetz auf die Verantwortung der Eigentümer, sich selbst und die Mitbewohner zu schützen. Mieter haben nach Einschätzung des Deutschen Mieterbunds (DMB) kaum Chancen, Anspruch auf Radon-Schutz beim Vermieter durchzusetzen. Aus der Vergangenheit sei ihm kein Fall bekannt, sagt DMB-Sprecher Ulrich Ropertz. Das Vorkommen des Gases berechtige weder zur Mietminderung noch zur Forderung nach Sanierung.

Die Belastung festzustellen, erfordert Messungen. Erforderlich ist der Jahresmittelwert, was das Messen über mehrere Wochen hinweg bedeutet. Ein guter Ort ist der Keller, weil Radon sich dort konzentriert und in der Regel auch dort bleibt. In nicht unterkellerten Häusern wird im Erdgeschoss gemessen. Die Messungen können Hausbesitzer selbst machen.

Das BfS gibt im Internet Tipps zu Geräten und Methoden. Dann steht die Risikobewertung an. „Wie lange und wie oft halte ich mich im Keller auf?“, nennt Ellinger die wichtigsten Kriterien. Wer hinunter geht, um Bier oder Kartoffeln zu holen, sollte überlegen, ob sich der Einbau von Schutzvorrichtungen lohnt: „Ins Bier kommt das Gas nicht.“ Anders sehe es in bewohnten Kellern aus: „Im Wohnraum sollte kein Radon sein.“ Auch nicht am Arbeitsplatz. In Radongebieten sind Arbeitgeber künftig verpflichtet, die Konzentration zu bestimmen und unter den Grenzwert zu senken.

Frische Luft ist das günstigste Mittel zur Abhilfe. Gründlich durchlüften, raten die Experten. Das geht einfach mittels geöffneter Fenster oder mit einer Lüftungsanlage. Diese kostet um die 1 000 Euro. Ein unbeheizter Keller kann ebenfalls helfen. Er verhindert, dass warme Luft und mit ihr Radon hoch in die Wohnräume zieht. (dpa)