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Eine Kugel in den Hinterkopf

Eine ehemalige Hausmeisterwohnung in einer Leipziger Strafanstalt war die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR. 1981 wurde hier zum letzten Mal ein Mensch getötet.

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Jörg Aberger

Leipzig. Es war der 26. Juni 1981, als sich um 10 Uhr vormittags die Tür zum Hinrichtungsraum in einer ehemaligen Hausmeisterwohnung in der Leipziger Arndtstraße öffnete. Hineingeführt wurde der Todeskandidat Werner Teske, Hauptmann beim Ministerium der Staatssicherheit, dem gefürchteten MfS. Unbemerkt trat der Scharfrichter von hinten an Teske heran und jagte ihm eine Kugel in den Hinterkopf. Werner Teske war vor 35 Jahren der letzte Mensch, der in Deutschland hingerichtet wurde. Die Bundesrepublik hatte die Todesstrafe bereits 1949 abgeschafft, die DDR folgte erst 1987.

Eine Tafel erinnert an die frühere zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig.
Eine Tafel erinnert an die frühere zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig. © dpa
Blick auf das Gebäude Arndtstraße 48 in Leipzig, in dem sich die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand.
Blick auf das Gebäude Arndtstraße 48 in Leipzig, in dem sich die zentrale Hinrichtungsstätte der DDR befand. © dpa

„Mit dem Tode bestraft werden konnten in der DDR NS-Verbrechen, Mord und schwere Staatsverbrechen sowie Spionage“, berichtet Tobias Hollitzer vom Verein Bürgerkomitee Leipzig. Der Verein betreibt in der sogenannten „Runden Ecke“ ein Museum, das sich der Arbeit des MfS widmet. Und er plant, die letzte zentrale Hinrichtungsstätte der DDR in Leipzig zu erhalten und zu einem Erinnerungsort an ein Stück Justizgeschichte auszubauen.

Seit 1960 war die Hinrichtungsstätte in einem Justizkomplex in der Messestadt untergebracht. „Warum die Wahl auf Leipzig gefallen war, ist bis heute nicht geklärt“, sagt Hollitzer. Dort wurden die zum Tode verurteilten Menschen zunächst mit einer sogenannten „Fallschwertmaschine“, einer Guillotine, hingerichtet.

Hinrichtung mit „unerwartetem Nahschuss“

34 Menschen sollen auf diese Weise getötet worden sein, darunter NS-Kriegsverbrecher und Mörder. „Dabei waren die Straftatbestände zweitrangig, die Todesstrafe war politische Verfügungsmasse der SED-Spitze“, ergänzt er. Verurteilte mit NS-Vergangenheit mussten sterben, weil die DDR-Staatsführung unter Beweis stellen wollte, dass mit dem Faschismus gründlicher abgerechnet wurde als in der Bundesrepublik.

Ab Ende der 1960er Jahre war im Strafgesetzbuch der DDR festgelegt, dass der Henker seine Opfer mit einem sogenannten „unerwarteten Nahschuss ins Hinterhaupt“ zu töten hatte. 30 Verurteilte wurden bis 1981 so hingerichtet, unter ihnen auch vermeintliche Spione und Fahnenflüchtige.

Nach Recherchen der Stasi-Unterlagenbehörde verhängten die Gerichte seit Gründung der DDR 231 Todesurteile, von denen 160 vollstreckt wurden. Bei 5 Fällen sei bis heute nicht geklärt, ob die Todesstrafe tatsächlich angewandt wurde.

Der 39-jährige Werner Teske war ein promovierter Volkswirt, der sich 1967 als überzeugter Kommunist vom MfS anwerben ließ. Er wurde wegen „begangener, vollendeter und vorbereiteter Spionage besonders schweren Falls in Tateinheit mit Fahnenflucht in schwerem Fall“ getötet - wobei fest zu stehen scheint, dass nicht nur dieses Urteil rechtswidrig zustande kam.

Teske gab in Verhören zu, dass er in den Westen fliehen wollte. Er hätte lieber wissenschaftlich an einer Universität geforscht. Seine Arbeit für das MfS schloss das aus. Vor seiner Hinrichtung hatte Teske um Gnade gebeten. Er hatte keine Chance, weil das Ministerium an ihm ein Exempel statuieren wollte - für „Verräter“ aus den eigenen Reihen.

Abschiedsbriefe kamen nie an

Hinrichtungen waren in der DDR ein Staatsgeheimnis. „Vor der Vollstreckung der Todesurteile wurde auf dem Leipziger Südfriedhof immer ein Kiefernsarg gekauft und die Einäscherung organisiert - beides bar bezahlt“, berichtet Hollitzer. Unmittelbar nach der Hinrichtung wurden die Leichen auf eben jenem Friedhof verbrannt und anonym bestattet. Abschiedsbriefe, die die Verurteilten schreiben konnten, wurden nicht an ihre Familien weitergeleitet, sondern zu den Akten genommen. „Auf den Totenscheinen waren die Todesursache und der Todesort stets gefälscht.“

Auch der Name Teske wird aus allen Urkunden und Zeugnissen gelöscht. Seine Frau und seine Tochter erhalten eine neue Identität. Erst nach dem Sturz des SED-Regimes erfährt die Familie von der Vollstreckung des Todesurteils.

Als die DDR die Todesstrafe schließlich 1987 abschaffte, wollte das der damalige Staatsratsvorsitzende Erich Honecker (1912-1994) als Geste der Menschlichkeit verstanden wissen. Zu dieser Zeit stand aber auch der erste offizielle Besuch eines Staatsoberhaupts und Regierungschefs der DDR in der Bundesrepublik an. (dpa)