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Strafe für volksverhetzenden Report

Ein Freitaler postet einen Bericht über den angeblichen Tagesablauf im Zeltlager auf Dresdens Bremer Straße – und wird bestraft.

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© Symbolbild/dpa

Von Andrea Schawe

Freital. Das, was in dem Artikel stehe, sei „buchstäblich die Wahrheit“, sagt Jens Lorek. „Ich will hören, dass man für die Wahrheit bestraft wird.“ Der Dresdner Rechtsanwalt trat schon mehrmals als Versammlungsleiter bei fremdenfeindlichen Demos in Freital auf. Kurz darauf verurteilt Richterin Daniela Höllrich-Wirth seinen Mandanten zu einer Geldstrafe von 4 500 Euro – wegen Volksverhetzung. Der Freitaler hatte einen Strafbefehl bekommen. Weil er Einspruch einlegte, wurde der Fall am Amtsgericht Dippoldiswalde verhandelt.

Günter D. hatte am 1. September 2015 einen Text auf seiner öffentlich einsehbaren Facebook-Seite gepostet, in dem „ein Insider einen Tagesablauf im Zeltlager Bremer Straße in Dresden“ beschreibt. Darin ist davon die Rede, dass Sicherheitsleute angepöbelt und bespuckt werden, es permanent Schlägereien bei der Essensaugabe gebe, die Geldausgabe nur unter Polizeischutz geschehe. „Unsere traumatisierten Freunde“ würden sich besaufen und „der Suff wird geklaut“, heißt es in dem Text. „Ich kann uns nur wünschen, dass noch viel mehr von diesen traumatisierten Dieben und Säufern zu uns kommen, damit Deutschland erblüht.“ Unterschrieben ist der Brief mit: „Viele Grüße Pack aus Freital“. Mittlerweile wurde der Post mehr als 12 000 Mal geteilt, 5 800 Leute klickten „gefällt mir“. „Ja, den Text habe ich gepostet“, sagt der Angeklagte.

Er habe sich das damals zwar nicht richtig durchgelesen. Er sei aber wütend gewesen, weil „andere mit unseren Steuergeldern machen dürfen, was sie wollen“.

Die Meinungsfreiheit sei ein hohes Gut, das geschützt sei – sie sei aber nicht grenzenlos, sagt die Richterin. Etwa, wenn es um den Schutz des öffentlichen Friedens gehe und um zu verhindern, dass ein aggressives Stimmungsbild gegen eine im Inland lebende Bevölkerungsgruppe entstehe. Der Angeklagte habe Flüchtlinge als Sozialschmarotzer, Diebe, Säufer und Betrüger dargestellt, die auf Kosten der Gesellschaft leben. „Das gibt es sicher, aber so wie es hier steht, ist es Diffamierung“, sagt Höllrich-Wirth. Die Gruppe werde beschimpft, verleumdet und als unwert der Achtung der Gesellschaft dargestellt – das sei ein Angriff auf die Menschenwürde.