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Verwirrung um alte Elektrogeräte

Ein Mann will Fernseher auf dem Wertstoffhof abgeben. Weil Teile fehlen, wird die Annahme verweigert. Was nun?

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© André Braun

Von Tina Soltysiak

Jörg Schweter steht mit einem Anhänger voller Elektroaltgeräte vor dem Wertstoffhof in Hohenlauft. Er ist gespannt: „Mal sehen, ob ich das Zeug heute losbekomme“, sagt der Döbelner. Denn schon zweimal sei er gescheitert. Und das nicht, weil er den Schrott nicht ordnungsgemäß sortiert hat, sondern weil er die Elektrogeräte nicht im Ganzen, sondern in Einzenteilen bringt. „Beim ersten Mal hatten wir die Geräte schon in den Container geworfen. Weil sie nicht vollständig waren, mussten wir sie wieder rausholen und mitnehmen“, sagt er. Beim zweiten Mal seien sie gleich abgewiesen worden. Doch am Mittwoch, beim dritten Versuch, ging alles glatt. Denn er hatte ein Treffen mit einem verantwortlichen Mitarbeiter der Entsorgungsgesellschaft Döbeln mbH, kurz EGD, vereinbart.

Schweter wollte eine Grundsatzentscheidung herbeiführen, denn die Aussagen, in welchem Zustand die Geräte sein müssen, damit sie tatsächlich angenommen werden, seien widersprüchlich. Und tatsächlich scheint Jörg Schweters Elektronikschrott zur einer Art Präzedenzfall zu werden. Der Döbelner pocht auf die Elektroaltgeräteverordnung. In dieser ist im Paragraf 3, Begriffsbestimmung, geregelt, dass „Elektro­ und Elektronikaltgeräte einschließlich aller Bauteile, Unterbaugruppen und Verbrauchsmaterialien Teil dieser Verordnung sind“. Heißt: Der Schrott müsste auch in Einzelteilen angenommen werden.

Doch Theorie und Wirklichkeit prallen hier aufeinander. Und das hängt dem EGD-Mitarbeiter zufolge mit den zum Teil schwammigen Formulierungen im Gesetz zusammen. An anderer Stelle heißt es nämlich wieder, dass bestimmte Teile wiederum nicht als Elektronikabfall gelten. Deshalb sei für die Abfallanlage in Hohenlauft eine Zwischenlösung gefunden worden. Solange die Gesetzeslage nicht eindeutig ist, dürften Elektrogeräte gebracht werden, auch wenn beispielsweise eine Leiterplatte oder Ähnliches fehlt. Für endgültige Klarheit könne letzten Endes nur der Gesetzgeber sorgen.

Klarer Hinweis im Abfallkalender

Im aktuellen Abfallkalender der EKM Entsorgungsdienste Kreis Mittelsachsen GmbH, die für die Kreisabfallanlage zuständig ist, gibt es jedoch einen Hinweis für die Entsorgung, den Schweter eigenen Angaben zufolge übersehen hat: „Aber aufgepasst: „Ausgeschlachtete“ Gerätehüllen sind kostenpflichtiger Restabfall.“ Allerdings sei auch das Wort „Gerätehülle“ wieder reine Auslegungssache, meint er.

Jörg Schweter mutmaßt, dass der ganze Stress damit zusammenhängt, dass die EGD mit dem Innenleben der Geräte Geld verdienen will. Dem ist nicht so. Stattdessen koordiniert die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (Stiftung ear) die Bereitstellung der Sammelbehälter und die Abholung der Altgeräte bei den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern in der gesamten Bundesrepublik. Die macht dann aus dem Schrott Profit. Sie gewinnt unter anderem das enthaltene Kupfer und Silber und verkauft diese Rohstoffe. Damit finanziert sich die Stiftung. Das sei ein rein wirtschaftlicher Aspekt, so der EGD-Mitarbeiter. Für diese Erklärung hat Jörg Schweter Verständnis. Auch wenn er eher ein Freund davon ist, einige Bauteile, die noch funktionsfähig sind, für den Eigenbedarf weiterzuverwenden.

Wären die Geräte am Mittwoch nicht angenommen worden, hätte Jörg Schweter vermutlich einen Anwalt eingeschaltet, sagt er. Nur ein Ausweg sei für ihn nie infrage gekommen: den Müll einfach irgendwo im Wald oder am Straßenrand abzuladen. „Das ist eine Sauerei. So etwas mache ich nicht“, sagt der Döbelner.