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Verteidiger zweifeln DNA-Beweis an

Eine einzelne DNA-Spur hat die Ermittler nach fast drei Jahrzehnten auf die Spur des mutmaßlichen Täters geführt. Reicht das als Schuldnachweis?

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© dpa

Zwickau. Die Verteidiger im Mordfall Heike Wunderlich haben beim zehnten Verhandlungstag am Mittwoch erkennen lassen, dass sie die Beweiskraft der DNA-Spur des Angeklagten am Mordwerkzeug anzweifeln werden. Der genetische Fingerabdruck des wegen Mordes angeklagten Helmut S. war 29 Jahre nach dem Verbrechen in Plauen an einem Träger des zum Drosseln benutzten BHs gesichert worden. Er ist das zentrale Beweismittel in dem Prozess. Für die Verteidiger steht fest, dass ihr Mandant nicht zwingend Kontakt mit dem BH gehabt haben muss. Vielmehr könnte seine DNA durch eine dritte Person übertragen worden sein, der er zum Beispiel fest die Hand gedrückt habe.

Verteidiger Jan Schröder zitierte dazu als Expertin Janine Helmus vom Universitätsklinikum Essen, die in einem Aufsatz begründet, warum der genetische Abdruck einer Person am Tatort nicht automatisch den Schluss zulasse, dass diese Person dort gewesen sein muss.

Der DNA-Experte des LKA Sachsen, Steffen Schulze, bestätigte, dass diese sogenannte Sekundärübertragung von DNA ein großes Problemfeld darstelle, „wo noch viel zu klären ist“. Was er ausschloss, ist, dass es durch Verunreinigungen zu einer falschen Spurenlage gekommen sei – wie zuletzt im Fall der getöteten Peggy, wo sich die DNA des NSU-Mitglieds Uwe Böhnhardt fand.

Weil der 61-jährige Angeklagte unter anderem wegen Vergewaltigung in der DNA-Datenbank registriert war, landeten die Ermittler im vergangenen Jahr schließlich einen Treffer. Der Frührentner aus dem thüringischen Gera schweigt jedoch zu den Vorwürfen und seine beiden Verteidiger versuchen, das wichtigste Beweismittel in Zweifel zu ziehen.

Tatsächlich hatte der Leiter der Forensischen DNA-Analyse beim LKA den BH-Träger der Toten an insgesamt 22 Stellen auf genetische Spuren untersucht. Schulze zufolge wurde an allen Teilen eine weibliche sowie an einer Stelle die männliche Spur gefunden. Diese stamme zweifelsfrei vom Angeklagten. „Der springende Punkt ist zudem: Es müsste von diesem Dritten ja auch Material da sein.“ Zwar hätte die DNA-Analyse Fragmente von zwei weiteren Personen ergeben, jedoch an der Hose des Opfers und nicht am Drosselwerkzeug.

Auch am zehnten Verhandlungstag verfolgte der Bruder der Toten als Nebenkläger das Geschehen. (fp mit dpa)