Merken

Versuchter Gefängnisausbruch

Vor rund einem Jahr hatten drei Häftlinge in Zwickau versucht, aus dem Gefängnis auszubrechen. Dabei wurde ein Wärter schwer verletzt. Beim Prozessauftakt spricht nur der jüngste Angeklagte über die damaligen Ereignisse.

Teilen
Folgen
© dpa

Zwickau. Weil sie versucht haben sollen, aus einem Gefängnis auszubrechen, stehen seit Donnerstag drei Häftlinge in Zwickau vor Gericht. Die Anklage lautet auf Gefangenenmeuterei. Ein 22- und ein 17-Jähriger sollen am späten Abend des 10. Oktober 2016 durch eine manipulierte Essensklappe aus ihrer Zelle in der JVA Zwickau geklettert sein und sich mit zwei Tischbeinen bewaffnet haben. Ein dritter Angeklagter soll ihnen geholfen haben.

Der jüngste Angeklagte bestätigte die Vorwürfe vor dem Amtsgericht Zwickau, die anderen beiden machten zum Prozessauftakt keine Angaben. Nach Schilderung des 17-Jährigen soll der dritte Angeklagte unter dem Vorwand, eine Kopfschmerztablette zu benötigen, einen Wärter herbeigerufen. Er selbst habe dann den Aufseher auf den Kopf geschlagen und diesen schwer verletzt, sagte der Minderjährige. Als er die Blutlache gesehen habe, sei er geschockt gewesen und habe den Ausbruchsplan fallen lassen.

In seiner Aussage beschuldigte der 17-Jährige einen seiner Mitangeklagten als Drahtzieher des Ausbruchsversuchs. Der Mitgefangene Martin F. habe sich den Tatplan ausgedacht und den Jüngeren instruiert, was er zu tun habe. Als er ins Zweifeln gekommen sei, habe der Ältere mit seinen guten Kontakten „nach draußen“ gedroht und damit, der Familie des 17-Jährigen etwas anzutun.

Rund zwei Stunden lang beantwortete der 17-Jährige, der zum Tatzeitpunkt eine mehrjährige Jugendstrafe verbüßte, detaillierte Fragen zum Tathergang. Die Säge, mit der die Angeklagten die Sicherungsbolzen an der Kostklappe während eines mehrstündigen Aufschlusses am Tattag manipulierten, sei demnach über ein Fenster in die JVA geschmuggelt worden.

Sie hätten schnell fertig werden müssen, weil zu diesem Zeitpunkt bereits die ersten Kostklappen in dem Gefängnis verkleinert worden waren, bestätigte der seinerzeit niedergeschlagene Justizbedienstete. Dem 53-Jährigen zufolge war damals etwa die Hälfte des Verkleinerungsprogramms abgeschlossen. Heute passt demnach kein Mensch mehr durch den dünnen Schlitz in der Zellentür.

Der verletzte Justizbeamte konnte zum Geschehen selbst wenig sagen. Er habe keine Erinnerung an den Schlag, habe nur schemenhaft wahrgenommen, wie eine Person durch die Klappe zurück in die Zelle geklettert sei. „Es war alles voll Blut“, schilderte der Mann, der seit Januar 2017 wieder im Dienst ist.

Bei dem Schlag auf die rechte Kopfseite erlitt der Aufseher unter anderem ein Schädelhirntrauma. Er habe zwei Wochen im Krankenhaus verbracht und leide noch heute nahezu täglich unter Kopfschmerzen.

Unklar blieb zunächst, wie die Angeklagten sowohl die Säge als auch die beiden abgeschraubten Tischbeine trotz regelmäßiger Durchsuchungen der Hafträume verstecken konnten. Unmittelbar vor der Tat sei bei einer Kontrolle routinemäßig auch die Essensklappe überprüft worden. Warum er nicht bemerkt habe, dass damit etwas nicht stimmt, könne er sich nicht erklären, sagte der Justizbeamte.

Das Verfahren gegen den geständnisbereiten 17-Jährigen wird am kommenden Dienstag unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Darauf einigten sich alle Prozessbeteiligten nach einem Rechtsgespräch am Nachmittag. Das Verfahren gegen die beiden 22-Jährigen wird im Januar 2018 neu aufgerollt. (dpa)