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Verfahren gegen Poggenburg eingestellt

Die Staatsanwaltschaft Dresden sieht die Äußerungen des AfD-Politikers beim politischen Aschermittwoch nahe Pirna vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

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© dpa/Sebastian Kahnert

Dresden. Das Verfahren gegen den ehemaligen Vorsitzenden der AfD-Sachsen-Anhalt, André Poggenburg, wegen seiner Rede in Nentmannsdorf nahe Pirna am 14. Februar 2018 ist eingestellt worden. Nach den Ermittlungen liege weder eine Volksverhetzung noch eine Beleidigung vor, teilte die Staatsanwaltschaft Dresden am Dienstag mit. Der Inhalt der politischen Aschermittwochsrede sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit gedeckt.

Poggenburg hatte beim politischen Aschermittwoch mit ostdeutschen AfD-Spitzenvertretern in Nentmannsdorf von Türken als „Kümmelhändlern“ und „Kameltreibern“ gesprochen. Er hatte dabei die Kritik der Türkischen Gemeinde am geplanten Heimatministerium aufgegriffen. Er sagte: „Diese Kümmelhändler haben selbst einen Völkermord an 1,5 Millionen Armeniern am Arsch ... und die wollen uns irgendetwas über Geschichte und Heimat erzählen? Die spinnen wohl! Diese Kameltreiber sollen sich dahin scheren, wo sie hingehören.“ In der mit rund 1 200 Menschen besetzten Halle erklang darauf starker Applaus.

Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft habe Poggenburg zwar in polemischer Weise die Mitglieder der Türkischen Gemeinde beschimpft, dabei aber nicht zu Gewalt oder anderen Willkürmaßnahmen aufgerufen. Auch seine weiteren Aussagen seien im Rahmen des am politischen Aschermittwoch traditionell zugespitzten Meinungsstreits zu bewerten.

Die Äußerungen Poggenburgs sorgten deutschlandweit für Empörung. Unter anderem Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer und Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier verurteilten die Beleidigungen gegen in Deutschland lebende Türken. (szo)