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Vater vergreift sich an Säugling

Ein Mann aus Hainichen soll seine kleine Tochter misshandelt und sexuell missbraucht haben. Er offenbarte sich selbst.

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© dpa (Symbolfoto)

Von Helene Krause

Döbeln. Wer den schlanken, ordentlich gekleideten Angeklagten sieht, glaubt nicht, dass er zu solchen Taten fähig war. Im Zeitraum von Mitte Juni bis zum Jahresende 2015 soll der 35-jähriger Mann aus Hainichen seine Anfang Juni 2015 geborene Tochter misshandelt und sexuell missbraucht haben.

Laut Anklage hatte er sie mehrfach an den Armen, an den Beinen, am Hals und am Bauch gepackt. Der Säugling erlitt Hämatome und Schmerzen. Der Mann schüttelte sie und nahm Hirnverletzungen in Kauf. Zwei Mal nahm er das kleine Mädchen auf den Schoß und ließ es an seinem Penis saugen. Wegen der Vergehen stand der Mann jetzt vorm Schöffengericht des Amtsgerichts Döbeln.

Das Gericht wertete die scheußlichen Handlungen als minderschweren Fall: Der Angeklagte hatte sich gegenüber seiner Lebensgefährtin und seinen Freunden offenbart. Die Verhandlung selbst wurde am Montag hinter verschlossenen Türen geführt. Im Prozess würden die persönlichen Lebensumstände seines Mandanten zur Sprache kommen und durch eine Berichterstattung dessen Persönlichkeitsrechte verletzt, argumentierte Verteidiger Christian Schürmann seinen Antrag. Durch die Taten ruinierte der Beschuldigte sein Leben. Er verlor seine Arbeit und seine Freunde. Mit Frau und Tochter lebt er aber weiter zusammen.

„Der Angeklagte hat die Taten gestanden. Es gab keine Verletzungen und es waren nur kurze Übergriffe“, begründete Richterin Karin Fahlberg die Entscheidung. Sie verurteilte den noch nicht vorbestraften Angeklagten wegen Körperverletzung und schweren sexuellen Missbrauch von Kindern und Schutzbefohlenen zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren, ausgesetzt auf drei Jahre Bewährung. Als Bewährungsauflage muss der Angeklagte die verhaltenstherapeutischer Behandlung, in der er derzeit ist, fortsetzen. Außerdem muss er die Familienberatung in Anspruch nehmen und beides dem Gericht nachweisen.

Im Falle des zweimaligen Schüttelns des Säuglings stellt Richterin Fahlberg das Verfahren ein. Begründung: Das Kind sei durch das Schütteln nicht verletzt worden. Der Verurteilte nahm das Urteil noch im Gerichtssaal an.