Merken

Vater kämpft um Sorgerecht für seine in die Türkei entführte Tochter

Das Kind wurde von der eigenen Mutter in die Türkei gebracht und dort adoptiert. Jetzt hat das Kind einen türkischen Ausweis.

Teilen
Folgen

Am Meißner Amtsgericht wird noch im Mai ein Fall verhandelt, der international für Schlagzeilen sorgt. Es geht dabei um die kleine Anna. Sie wohnt in Brockwitz, einem Ortsteil der Großen Kreisstadt Coswig im Kreis Meißen. Die heute Neunjährige wurde 2006 von der eigenen Mutter, einer Deutschen, in die Türkei entführt. Beide, die Mutter und ihr türkischer Partner, wurden in Deutschland per Haftbefehl gesucht. In der Türkei adoptierte der Türke die kleine Anna, und das Kind wurde Türkin. Mit Staatsbürgerschaft und Ausweis. Darin heißt sie „Banu“. Die Adoption wiederum ging so reibungslos, weil die Mutter eine in Deutschland ungültige Geburtsurkunde vorlegte, auf der Annas Vater, Mario Walther, nicht eingetragen war. Diese Urkunde bekam die Mutter, weil das Kind drei Wochen vor dem Termin zur Welt kam und die Vaterschaft noch nicht beim Jugendamt anerkannt war. Nach langem Tauziehen bekam der Vater sein Kind wieder frei. Doch die Mutter hat immer noch das halbe Sorgerecht. Seit 2003 prozessiert Mario Walther aber schon für das alleinige Sorgerecht.

Nachdem auch die Mutter aus der Türkei wieder nach Deutschland zurückgekehrt war, hatte sie ein Recht auf Kontakt zu ihrer Tochter. Sie durfte sie allerdings nur alle 14 Tage unter Aufsicht eines Betreuers des Meißner Jugendamtes sehen. Doch nun beantragte sie, dass das Kind auch übers Wochenende zu ihr darf. Das macht Mario Walther Angst. „Was, wenn sie Anna wieder entführt?“, fragt er. Er möchte so schnell wie möglich, dass die türkische Staatsbürgerschaft annulliert wird und er das alleinige Sorgerecht bekommt. Für ersteres ist das Auswärtige Amt zuständig, und das habe auch schon die nötigen Schritte unternommen, sagt Mario Walther. Die Adoption sei sowieso nichtig, weil sie mit falschen Dokumenten erlangt wurde.

Für das Sorgerecht ist das Amtsgericht Meißen zuständig. Doch hier sieht es nicht nach einer schnellen Lösung aus. Am 18. Mai wird unter dem Vorsitz von Richterin Ina Dittman der Fall erneut verhandelt. Gerichtsdirektor Michael Falk rechnet aber nicht mit einer endgültigen Entscheidung. „Es ist nicht selten, dass sich solche Verfahren bis zu zehn Jahre hinziehen. Oft bis zur Volljährigkeit der Kinder, um die gestritten wird“, sagte er der SZ. (leo)