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Urteil im Paypal-Sex-Prozess

Ein Gröditzer soll seine Nachbarin zum Verkehr gezwungen und mit gefrorenen Bratwürsten geschlagen haben. Er drohte, ihr geheimes PayPal-Konto den Behörden zu melden. Das Gericht sieht das nicht so.

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© Symbolfoto/Weisflog

Von Eric Weser

Dresden/Gröditz. Glimpflich ging ein Strafprozess für einen 29-jährigen Gröditzer aus: Mit einem Teilfreispruch endete für den Mann das Verfahren vorm Dresdner Amtsgericht wegen sexueller Nötigung und gefährlicher Körperverletzung. Konkret soll der Mann sein Wissen um ein heimliches Konto seiner Nachbarin bei einem Online-Bezahldienst eingesetzt haben, um die 25-jährige Hartz-IV-Empfängerin zum Sex zu zwingen. Seine Drohung: „Schläfst du nicht mit mir, sage ich dem Amt, dass du ein Paypal-Konto mit verheimlichten Einkünften hast.“

Das Gericht sprach den Angeklagten einen reichlichen Monat nach Prozessbeginn vom Vorwurf der sexuellen Nötigung frei und folgte damit dem Antrag von Verteidigerin Beatrice Rauch. Die Staatsanwaltschaft hatte für eine Freiheitsstrafe plädiert. Offenbar sah das Schöffengericht aber keine eindeutigen Belege dafür, dass der Gröditzer seine Bekannte zum Geschlechtsverkehr genötigt hatte. Auch nicht in den Sex-Videos, die im Verfahren als Beweismittel gedient hatten. Hinter verschlossenen Türen hatten die beiden Protagonisten, Richter, Schöffen, Staatsanwalt und Verteidigerin die zwei- bis fünfminütigen Streifen angeschaut.

Strafe für Bratwurst-Attacke

Die Aufnahmen hatte der Angeklagte im Oktober vorigen Jahres während einer gemeinsamen Nacht mit seiner Nachbarin fabriziert, mit seinem Smartphone. Die insgesamt drei Streifen waren im Verfahren umstritten gewesen: Die Staatsanwaltschaft sah in den Aufnahmen Belege für eine sexuelle Nötigung, aus Sicht der Verteidigung zeigten sie, dass der Sex der Protagonisten einvernehmlich war. Eine Strafe brummte das Schöffengericht dem 29-jährigen Gröditzer derweil wegen einer Attacke mit Bratwürsten auf. Eine Woche vor dem Vorfall, bei dem die Sexvideos entstanden waren, hatte der Angeklagte die Geschädigte nämlich mit einer Packung gefrorener Bratwürste geschlagen – und diese Köperverletzung auch vor Gericht eingestanden.

Durch das Urteil würde sich die Haftstrafe des Mannes verlängern: Der in einem anderen Verfahren vom Landgericht bestrafte Gröditzer sitzt derzeit schon jetzt hinter Gittern in der der JVA Leipzig. Sieben Monate Freiheitsentzug hatten die Justiz gegen verhängt. Durch die jüngste Verurteilung käme er auf ein Jahr Knastzeit.

Bisher stehen die rechtlichen Konsequenzen noch im Konjunktiv: Denn rechtskräftig ist das Dresdner Amtsgerichtsurteil gegen den 29-Jährigen noch nicht. Dass die Staatsanwaltschaft gegen die Entscheidung in Berufung geht, hält die Verteidigerin des Gröditzers indes für denkbar. Es könnte also sein, dass das Verfahren mit dem reichlich skurrilen Inhalt vor einer höheren Instanz erneut aufgerollt wird.