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Urteil im Mordprozess ist gefallen

Im Prozess um die Ermordung des Nieskyers Philipp W. hat das Landgericht Görlitz die beiden Angeklagten zu lebenslangen Freiheitsstrafen verurteilt.

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© N.Schmidt

Görlitz. Der Prozess um die Ermordung des Nieskyers Philipp W. vor dem Landgericht Görlitz ist beendet. Das Gericht unter Vorsitz von Richter Theo Dahm sah es als erwiesen an, dass Anne-Katrin Hartmann und Stephan Kuhring den jungen Nieskyer am 5. Februar 2017 zu Tode gebracht haben. Wie angeklagt, hat Kuhring den 24-jährigen Nieskyer von hinten mit einem Topf mehrfach auf den Kopf geschlagen. Beide stülpten dem wohl bereits Bewusstlosen Tüten über den Kopf und fesselten ihn, so dass er letztendlich erstickte.

Das Gericht verurteilte beide Täter zu lebenslangen Haftstrafen. Für Anne-Katrin Hartmann – es sollten Geld und Auto für die Flucht ihres noch zu entführenden Sohnes besorgt werden und die in der Untersuchungshaft laut Zeugenaussagen der Familie ihres Kindsvaters gedroht hatte, wurde die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Während Kuhring die Tat gestanden hatte, bestritt Hartmann ihre direkte Tatbeteiligung an der Ermordung von Philipp W. bis zuletzt. Ihr Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von maximal fünf Jahren für sie gefordert. Es ist deshalb wahrscheinlich, dass sie Revision einlegt.