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Urteil 14 Jahre nach Raubmord an Deutschem in den USA

Eine Reise nach Kalifornien vor über 14 Jahren endete für einen 50-jährigen Sachsen mit dem Tod. Er wurde von jungen Räubern am Strand erschossen. Erst jetzt erhielt der letzte Täter seine Strafe.

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© Archiv/AP

Von Barbara Munker

Los Angeles. Mehr als 14 Jahre musste die Familie eines deutschen Mordopfers darauf warten, dass auch der letzte Täter in den USA zur Rechenschaft gezogen wird. Mindestens 32 Jahre bis lebenslänglich wird ein 35-jähriger Komplize hinter Gitter verbringen. So lautete am Donnerstag in Los Angeles das endgültige Urteil in dem langwierigen Prozess nach dem tragischen Tod des 50-jährigen Horst Fietze in Santa Monica.

Paul Carpenter wurde am Donnerstag zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist einer der Täter, die im Oktober 1998 den Löbauer Horst Fietze getötet haben.
Paul Carpenter wurde am Donnerstag zu 32 Jahren Gefängnis verurteilt. Er ist einer der Täter, die im Oktober 1998 den Löbauer Horst Fietze getötet haben. © FBI / AP

Mit einem Spaziergang am Strand in dem kalifornischen Ferienort wollten zwei Ehepaare aus Löbau in Sachsen im Oktober 1998 ihre USA-Reise abschließen. Am nächsten Tag sollte es nach Hause gehen. Doch auf dem Rückweg zum Hotel wurden sie von jungen Räubern überfallen. Im Handgemenge mit den Tätern wurde Fietze von drei Kugeln getroffen, er starb in Sekunden. Die Täter flohen ohne Beute.

„Das war einer der ersten Vorfälle, der das Gefühl von Ruhe und Gelassenheit in Santa Monica zunichte machte“, sagte Staatsanwalt Bobby Grace am Donnerstag nach der Verkündung des Strafmaßes. Bereits im vorigen März hatte Grace der Nachrichtenagentur dpa versichert, dass er nach einer langwierigen Fahndung mit vielen Hürden und Verzögerungen auf eine harte Bestrafung pochen werde. „Dieser Fall war uns sehr wichtig, denn Horst Fietze kam als deutscher Tourist in unser Land und wurde hier tödlich angegriffen“, sagte Grace damals.

Drei der Täter waren der Polizei schnell ins Netz gegangen. Der Haupttäter, der die Schüsse abfeuerte, war 2001 zu lebenslanger Haft verurteilt worden, er kann frühestens nach 35 Jahren freikommen. Eine weitere Komplizin, zur Tatzeit 17 Jahre alt, hatte eine der beiden deutschen Touristinnen vom Bürgersteig abgedrängt. Sie muss mindestens 16 Jahre verbüßen. Eine damals 18-Jährige saß am Steuer des Fluchtautos, sie erhielt eine mehrjährige Haftstrafe.

Verkündung des Strafmaßes zig mal verschoben

Dem vierten Räuber war die Flucht gelungen. Er setzte sich nach Jamaika ab, wo er unter falschem Namen arbeitete. Erst 2009 kamen ihm die Ermittler auf die Spur. Im Oktober 2011, nach einem dreiwöchigen Prozess, fällten die Geschworenen ihr Urteil: Schuldig wegen Mordes im Verlauf eines Raubüberfalls, auch wenn der Verurteilte selbst keine Waffe bei sich hatte. Anträge der Verteidigung auf einen neuen Prozess führten dann im vorigen Jahr immer wieder zu einem Aufschub. Zig Mal war die geplante Verkündung des Strafmaßes kurzfristig vertagt worden.

Die Witwe des Opfers, Astrid Fietze, hatte bei dem Prozess ausgesagt. Ihr Auftritt im Zeugenstand sei eine „sehr emotionale Erfahrung“ für die Frau gewesen, kommentierte Grace im vorigen Frühjahr. Er habe selten eine „so starke Betroffenheit“ eines Angehörigen erlebt. Bei dem Gerichtstermin am Donnerstag waren keine Familienmitglieder des Opfers zugegen, teilte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft der Nachrichtenagentur dpa mit.

Dafür habe die Mutter des Täters im Gericht das Wort ergriffen, berichtete der US-Sender KABC. Ihr Sohn sei gewöhnlich ein ruhiger und verantwortungsvoller junger Mann, der nur diesen einen Fehler begangen habe. Doch Richterin Katherine Mader ließ sich nicht erweichen. Sie beschrieb das Verbrechen als „eine vollkommen sinnlose, impulsive Reihe von Handlungen“, die das Leben der betroffen Familien für immer verändert habe. (dpa)