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Unerwünschte Werbepost

Reader‘s Digest schreibt wieder Einwohner an und verspricht einen Gewinn von 500 000 Euro.

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© ZB

Von Ulrike Keller

Coswig. Seit Dezember schreibt das Unternehmen Reader’s Digest wieder verstärkt Coswiger Einwohner an. Dem Ordnungsamt liegen mehrere der vorgedruckten Schreiben vor. Darin wird stets ein Gewinn in Höhe von 500 000 Euro in Aussicht gestellt. Voraussetzung ist, einen Umschlag zurückzuschicken. Die Preisübergabe soll danach in Baden-Baden erfolgen. Auch die Anreise wird – exakt auf den Empfänger zugeschnitten – im Detail beschrieben und ein scheinbar individueller Fahrplan mitgeschickt.

Wer schnell antwortet, hat laut Reader’s Digest die Chance, einen Fernseher zu gewinnen. Wie ältere Briefe belegen, wurde dieses Modell schon 2014 verlost. Es scheint sich also um kein brandneues mehr zu handeln. In weiteren Postsendungen bietet die Firma einen Weltatlas für 19,95 Euro an. Wiederum wird ein Zusammenhang suggeriert zwischen dem Kauf und einer Chance auf einen Preis im Wert von einer halben Million Euro.

Verbraucherschützern bekannt

Reader’s Digest ist den Verbraucherschützern im ganzen Land bekannt. Die Verbraucherzentrale Hamburg e.V. informierte schon umfassend über den Werbetrick. Sie gab den Tipp: „Diese Werbung von Reader’s Digest gehört in den Papiermüll!“ Die Fachleute analysierten die Post und erklärten: „Durch einen verwirrenden Schreibstil, die persönliche Anrede und wiederholte Nennung des Namens des Empfängers, den Hinweis, dass 94 Prozent aller Einwohner in Deutschland nicht dazu berechtigt seien, am Gewinnspiel teilzunehmen, kann es dem Verbraucher erscheinen, als habe er bereits beinahe gewonnen.“ Zumindest aber könne der Eindruck einer sehr hohen Gewinnchance entstehen und angenommen werden, zu einem ausgewählten Personenkreis zu gehören. Zudem könnten geschickte Formulierungen den Verbraucher zu einer Bestellung verleiten, hieß es. Um nicht erneut angeschrieben zu werden, raten Verbraucherschützer den Empfängern solcher Schreiben, der Werbung per Einwurfschreiben zu widersprechen. Wer anschließend weiter diese Post erhält, hat die Möglichkeit, sich an die Verbraucherzentrale zu wenden, die dann tätig werden kann.