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Überraschung im Mordfall Wunderlich

Im Prozess um den Mord an Heike Wunderlich vor 30 Jahren rückt das Ende näher. Offenbar will der Angeklagte sein Schweigen brechen. Ein Geständnis soll es aber nicht werden.

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© dpa

Zwickau. Überraschende Wende im Prozess zum Mord aus DDR-Zeit: Acht Monate nach der Auftaktverhandlung könnte sich der Angeklagte zu den Tatvorwürfen äußern. Wie das Landgericht Zwickau am Montag mitteilte, haben die Verteidiger um eine Verhandlungspause gebeten, um mit dem Angeklagten die bisherigen Ergebnisse der Beweisaufnahme und die Frage der Einlassung zur Sache zu erörtern. Entgegen der Gerichtsmitteilung sei jedoch nie von einem Geständnis die Rede gewesen, betonten sowohl die Verteidigung als auch die Nebenklage.

Aus Verteidigersicht sei es immer eine Möglichkeit, zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens über eine Einlassung nachzudenken, sagte Verteidiger Andreas Bönisch. Primär gehe es jedoch darum, das Ergebnis der Beweisaufnahme zu besprechen. Deswegen hat das Gericht die für den 9. und den 14. August angesetzten Verhandlungstermine aufgehoben. Fortgesetzt wird der Prozess nun am 16. August.

Dann könnte es auch bereits zu den Plädoyers kommen. Der Vorsitzende Richter Klaus Hartmann hatte angekündigt, die Beweisaufnahme abschließen zu wollen. Somit könnte noch im August der Prozess beendet werden. Wie die Verteidigung auf dpa-Nachfrage erklärte, sei vereinbart worden, dass mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten pro Verhandlungstag nur eine Prozesspartei ihren Schlussvortrag hält.

Der Angeklagte Helmut S. hatte bisher zu den Tatvorwürfen geschwiegen. Die Staatsanwaltschaft legt dem 62 Jahre alten Frührentner aus dem thüringischen Gera zur Last, die damals 18-jährige Heike Wunderlich am 9. April 1987 nahe Plauen im Vogtland vergewaltigt und erdrosselt zu haben. Der gebürtige Zwickauer hatte 2012 einen Schlaganfall erlitten. Wegen der Folgen ist er nur für zwei Stunden pro Tag mit einer Pause dazwischen verhandlungsfähig.

Die Ermittler waren dank verbesserter Methoden bei der DNA-Analyse auf seine Spur gekommen. An dem als Drosselwerkzeug benutzten BH des Opfers war die genetische Spur des Beschuldigten gefunden worden. Einen Antrag der Verteidigung, den DNA-Spezialisten als Zeugen zu vernehmen, der diese Spur gefunden hatte, lehnte der Richter am Montag ab. (dpa)