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Trotz Nichtrauchergesetz: Blauer Dunst vernebelt Kneipen

Auch wenn eigentlich das Gesetz die Nichtraucher stärker schützen sollte - in vielen Bars und Kneipen in Sachsen wird dennoch gequalmt. Die E-Zigarette stellt Wirte zudem vor neue Herausforderungen.

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Von Christiane Raatz

Dresden. Dicke Luft und blauer Dunst: In vielen Bars und Kneipen in Sachsen wird weiterhin geraucht - auch dort, wo es per Gesetz eigentlich verboten ist. Das ergab eine Umfrage der Nachrichtenagentur dpa anlässlich des Weltnichtrauchertages (31. Mai). Immer wieder stellen Kontrolleure Verstöße fest. Ernsthafte Konsequenzen drohen den Betreibern aber nur selten.

Keine Kontrollabteilung in Dresden

In Dresden etwa wurden in Kneipen und Restaurants im vergangenen Jahr 35 Verstöße registriert, in diesem Jahr waren es bisher 21. Allerdings gibt es nach Angaben der Stadt keine gesonderte Kontrollabteilung. Die Verstöße wurden bei den üblichen Gaststättenkontrollen festgestellt. Oft rückt das Ordnungsamt erst nach Beschwerden von Bürgern aus. Werden immer wieder Gäste mit Glimmstängeln erwischt, droht den Betreibern ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro. Bisher allerdings sind sie eher glimpflich davongekommen: „Es wurden bisher Bußgelder bis zu 200 Euro ausgesprochen“, sagte eine Stadtsprecherin.

In Leipzig zählte das Ordnungsamt im vergangenen Jahr 18 Verstöße gegen das Nichtrauchschutzgesetz, in diesem Jahr waren es bisher vier. Zu mehr als 50 Kontrollen waren die Mitarbeiter des Chemnitzer Ordnungsamtes in diesem Jahr im Einsatz, in 24 Fällen wurden die Vorgaben nicht eingehalten. „Zum Beispiel wurde in Kneipen geraucht, die größer als 75 Quadratmeter waren“, sagte eine Sprecherin aus dem Chemnitzer Rathaus.

Polizei und Ordnungsamt kontrollierten in diesem Frühjahr sämtliche Spielhallen in Pirna - verdeckt in ziviler Kleidung. Sechs Verstöße gegen das Nichtraucherschutz - und Gaststättengesetz wurden dabei registriert. „Den Betreibern droht jetzt ein Bußgeld in angemessener Höhe“, sagte Stadtsprecher Thomas Gockel. Auch künftig müssen sich Spielhallen auf Kontrollen gefasst machen, Kneipen und Restaurants dagegen nur, wenn Beschwerden eingehen.

Rauchverbot Ende 2009 gelockert

Seit Anfang 2008 greift das Nichtraucherschutzgesetz in Sachsen. Seitdem sind Glimmstängel in Krankenhäusern, Schulen, Behörden und Spielhallen untersagt. Auch Gaststätten müssen rauchfrei sein - von Ausnahmen abgesehen. In Sachsen war die Regelung im Herbst 2009 modifiziert worden. Danach wurde das Rauchverbot in Gaststätten gelockert. Erlaubt ist Rauchen nicht nur in abgetrennten Nebenräumen von Kneipen, sondern auch in Einraum-Gaststätten, die kleiner als 75 Quadratmeter sind; sofern keine Minderjährigen hereingelassen werden. Zulässig ist es ferner bei geschlossenen Gesellschaften und - für Volljährige - auf dem Gelände von Berufsschulen.

Nils Krömer von Raucherambulanz der TU Dresden sieht zwar erste Erfolge des Gesetzes: „Weil das Rauchen quasi aus der Gesellschaft der Erwachsenen verbannt ist, werden auch weniger Jugendliche dazu verleitet.“ Die - oft diskutiere - Verschärfung des Gesetzes hält er nicht unbedingt für notwendig. Vielmehr müsse mehr kontrolliert werden, dass die Gastwirte die Gesetze einhalten. Erst am vergangenen Weltnichtrauchertag habe die Raucherambulanz Stichproben in der Dresdner Neu- und Altstadt gemacht. Das Ergebnis: In vielen Kneipen wird geraucht. Auch dort, wo es eigentlich verboten ist.

„Wir haben uns damit arrangiert“, sagte der Geschäftsführer des Dehoga Regionalverbandes Chemnitz, Dieter Heymann, zum Nichtrauchergesetz. Es habe in den ersten Jahren allerdings Gewinneinbußen gegeben. Heute gingen die meisten zum Rauchen vor die Tür oder in die davor vorgesehenen Bereiche. Sorgen bereite den Wirten derzeit allerdings die sogenannte E-Zigarette. Manche Gäste würden es regelrecht darauf angelegen und ihre elektrische Zigarette im Nichtraucherbereich anzünden. „Viele Betreiber sind verunsichert, ob denn elektrisch gepafft werden darf oder nicht“, sagte Heymann. Die Gesetzeslage sei derzeit unklar. (dpa)