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Trinkgelage in Chemnitzer Parks bleiben verboten

Chemnitz. Alkoholgenuss in den Grünanlagen der Chemnitzer Innenstadt könnte auch im nächsten Sommer teuer zu stehen kommen. Das vor knapp drei Wochen ausgelaufene Alkoholverbot hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung bewährt und soll im nächsten Jahr erneuert werden.

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Chemnitz. Alkoholgenuss in den Grünanlagen der Chemnitzer Innenstadt könnte auch im nächsten Sommer teuer zu stehen kommen. Das vor knapp drei Wochen ausgelaufene Alkoholverbot hat sich aus Sicht der Stadtverwaltung bewährt und soll im nächsten Jahr erneuert werden. Wer dagegen verstoße, werde gegebenenfalls mit einem Bußgeld bestraft, teilte die Stadt auf Anfrage mit.

In diesem Jahr hatte die Verwaltung den öffentlichen Alkoholkonsum in den Grünanlagen erstmals untersagt. Das Verbot sollte helfen, die Innenstadt sicherer und sauberer werden zu lassen. Es galt von Ende Mai bis Ende Oktober, montags bis samstags zwischen 9 und 22 Uhr, und sei ein Erfolg gewesen, heißt es im Chemnitzer Rathaus. Tägliche Kontrollen hätten dafür gesorgt.

Oberbürgermeisterin Barbara Ludwig (SPD) hatte das Verbot seinerzeit mit den Belästigungen begründet, „die bei manchen mit Alkoholkonsum einhergehen“. Der Bürgermeister für Sicherheit, Miko Runkel (parteilos), beklagte, dass Angetrunkene aus den Grünanlagen immer wieder Kunden anliegender Geschäfte belästigten und ihre Notdurft in der Öffentlichkeit verrichteten.

Wie oft der Stadtordnungsdienst oder die Polizei in den letzten Monaten gegen Trinker einschritt, konnte die Stadtverwaltung aber nicht sagen. Dazu werde keine Statistik geführt, hieß es. Bei den Geschäftsleuten in der Innenstadt sei die Reaktion auf das Alkoholverbot durchweg positiv gewesen.

Chemnitz ist nicht die erste Stadt in Sachsen, die gegen den Genuss von Schnaps, Wein und Bier in der Öffentlichkeit vorgeht. Meerane (Kreis Zwickau) etwa hatte schon 2004 für bestimmte Bezirke ein Alkoholverbot erlassen, das bis Ende April dieses Jahres galt. Mittlerweile sind dort laut Behördenangaben Sachbeschädigungen, Vermüllung, Lärm und Ausschreitungen so stark zurückgegangen, dass auf ein neues Verbot verzichtet wurde. In Görlitz war eine ähnliche Verordnung von 2008 bis Mitte 2009 in Kraft. Allerdings war die Regelung aus Sicht der Aufsichtsbehörde juristisch nicht einwandfrei, sodass das Verbot wieder aufgehoben werden musste.

In Dresden gilt seit 2007 im Szeneviertel Äußere Neustadt an Wochenenden an bestimmten Straßenecken ein Verkaufsverbot für Alkohol. Es wurde verhängt, nachdem es zu Krawallen mit betrunkenen Jugendlichen gekommen war. (dpa)