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Tierheim freut sich über Erbschaft

Eine 92-Jährige hat dem Leisniger Tierschutzverein knapp 7 000 Euro vermacht. Doch der wäre beinahe leer ausgegangen.

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© D. Thomas

Von Heike Heisig

Leisnig. Die Nerven von Rosi Pfumfel, Vorsitzende des Tierschutzvereines für Leisnig und Umgebung sowie Leiterin des Leisniger Tierheimes, liegen blank. Sie hat sich wochenlang um Geld gestritten. Zwischen 80000 und 100000 Euro kostet es im Jahr, das Tierheim in Leisnig zu betreiben. Mitgliedsbeiträge und Aufwandsentschädigungen der Kommunen machen nur einen kleinen Teil aus. „Mehr als die Hälfte unseres jährlichen Finanzbedarfs bringen private Spender auf“, rechnet Rosi Pfumfel vor. Und sie verheimlicht nicht: „Ohne Schenkungen und Erbschaften kämen wir nicht über die Runden.“ Obwohl das Geld inzwischen auf dem Konto des Vereins eingegangen ist, bewegt Pfumfel die Sache noch immer: „Es kann nicht sein, dass ich erst einmal viel Geld ausgeben muss, um an das zu kommen, was uns zusteht.“

Irene Scheunert hat diesen Kampf um ihr Geld und letztlich ihr Erbe sicher nicht gewollt. Die 92-Jährige war eines der ersten Mitglieder des nach der Wende gegründeten Tierschutzvereins. Jedes Quartal spendete sie zwischen 375 und 500 Euro. Zunächst besuchte sie das Heim am Leisniger Eichberg regelmäßig und ließ als große Katzenfreundin den Katzen Streicheleinheiten und Leckereien zukommen, wie Rosi Pfumfel erzählt. Später hätten sie Vereinsmitglieder nach Leisnig geholt. Als ihr Gesundheitszustand dies nicht mehr erlaubte, seien die Leisniger mit einer Katze zu Irene Scheunert nach Grimma gefahren. Sogar ins Pflegeheim, wo sie die vergangenen sechs Jahre lebte. „Auch kurz vor ihrem Tod haben wir sie noch einmal besucht“, so die Vereinsvorsitzende. An diesem Tag habe ihr Frau Scheunert im Beisein eines Tierheimmitarbeiters ihr Sparkassenbuch überreicht – mit folgendem Vermerk: „Dieses Sparbuch übergebe ich an das Tierheim Leisnig, zu Händen Leiterin Frau Rosi Pfumfel, zur Verwendung. Ich wünsche alles Gute, 29. März 2017, Irene Scheunert, geb. Ritschel“

Schon ein paar Tage später wollte sich Rosi Pfumfel das Geld von der Sparkasse Muldental auszahlen lassen. Die wollte, wie der vom Tierschutzverein schließlich eingeschaltete Leisniger Rechtsanwalt Stefan Günther später rekonstruiert, aber nur einen Teilbetrag auszahlen. Insgesamt hatte Irene Scheunert dem Verein mit dem Sparbuch knapp 7000 Euro geschenkt. Wenige Tage später starb die 92-Jährige – ohne nähere Verwandten. Doch damit wurde es für Rosi Pfumfel keineswegs leichter, an das Geld zu kommen.

Erstmal Kosten und Ärger

„Die Sparkasse berief sich darauf, dass sie berechtigt, aber nicht verpflichtet ist, das Geld auszuzahlen“, sagt die Vereinsvorsitzende. Sie sah schließlich keinen anderen Weg, als einen Juristen zu bemühen. Nach einem Briefwechsel mit ihm und der Prüfung des Sachverhaltes, wie die Sparkasse der Leisnigerin mitteilte, hatte Rosi Pfumfel nach Wochen des Hin und Her am Ende die fast 7000 Euro schließlich doch auf dem Vereinskonto. Allerdings muss sie dafür knapp 900 Euro an den Rechtsanwalt überweisen, „obwohl uns als Verein das Geld zugestanden hat. Das ist und bleibt mir unbegreiflich“, sagt Rosi Pfumfel. Die Sparkasse Muldental reagiert auf eine Anfrage des Döbelner Anzeigers nicht. Hoffnung, dass das Geldinstitut ihr die Auslagen für den Anwalt ersetzt, hat Rosi Pfumfel nicht. Dabei ist der Verein auf jeden Euro angewiesen.

Wer dem Beschenkten ähnlichen Ärger ersparen will, wie ihn die Leisniger Tierheimchefin hatte, der kann sich vorher bei einem Notar erkundigen. Prinzipiell hat die alte Dame aus Grimma nichts falsch gemacht. Denn sie hat mit der Übergabe des Sparbuches einen Vertrag zugunsten Dritter abgeschlossen. Die fallen nicht unters Erbrecht. „Solche Gelder stehen unmittelbar dem Bezugsberechtigten zu, der dem Kreditinstitut genannt wurde“, erklärt die Döbelner Notarin Ulrike Biegel dem Döbelner Anzeiger. „Welche Nachweise und Auszahlungsbedingungen daran geknüpft sind, ist natürlich sehr unterschiedlich und kann im Einzelfall zu Verzögerungen und Schwierigkeiten führen.“

Daher rät die Fachfrau: „Wenn man einer bestimmten Person oder einem Verein etwas ,vermachen’ möchte, ist generell ein ordentliches Testament zu empfehlen.“ Gehe es um Geldvermächtnisse, sei es überdies sinnvoll, eine Vollmacht für den Berechtigten aufzunehmen. „Die erlaubt ihm, sich das Vermachte selbst zu beschaffen“, so Ulrike Biegel. Mit einer solchen Vollmacht könne der Begünstigte zum Beispiel zur Bank gehen und die Überweisung auf sein Konto veranlassen, ohne dass der Erbe mitwirken muss.