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Teilfreispruch für Infinus-Manager

Weil er sich im Gefängnis illegal ein Handy besorgt haben soll, wurde Kewan Kadkhodai nun verurteilt. Ein Kronzeuge machte jedoch keine gute Figur.

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© Ronald Bonß

Von Alexander Schneider

Dresden. Der ehemalige Infinus-Manager Kewan Kadkhodai soll sich als Untersuchungsgefangener Ende 2015 und Anfang 2016 je ein Handy besorgt haben. Weil die Geräte nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft mithilfe eines Bediensteten hinter die Mauern des Dresdner Gefängnisses geschmuggelt wurden, wird Kadkhodai Bestechung und Anstiftung zur Bestechung vorgeworfen. Im Februar hatte der Prozess gegen den 51-Jährigen am Amtsgericht Dresden begonnen – und er endete am Mittwoch mit einer kleinen Überraschung. Denn offenbar sind die Ermittler einem Kronzeugen auf den Leim gegangen, der möglicherweise nicht die ganze Wahrheit gesagt oder sogar gelogen haben könnte.

Der Zeuge, ein unter anderem wegen einer ganzen Einbruchserie zu fünf Jahren Haft verurteilter Gefangener, hatte behauptet, er habe nur ein einziges Handy über den Bediensteten organisiert – für Kadkhodai. Am Mittwoch berichtete ein anderer Gefangener, dass er von dem Kronzeugen auch ein Handy gekauft habe. Kadkhodais Verteidiger Rolf Franek sprach von einem Skandal. Er kritisierte, dass die Staatsanwaltschaft zwar seinen Mandanten, nicht aber den Kronzeugen, der immerhin als rechtskräftig verurteilter Strafgefangener illegal Handys organisiert habe, angeklagt hat. Das könnte sich nun jedoch ändern, nachdem der Kronzeuge mutmaßlich nicht die ganze Wahrheit gesagt hatte.

Da Kadkhodai selbst als damaliger Untersuchungsgefangener keinen Kontakt zu dem kriminellen Wärter hatte, der für 30 Euro Smartphones in das Gefängnis schmuggelte, konnte er nicht wegen Bestechung verurteilt werden. Das Gericht verurteilte den Ex-Manager daher nur wegen Anstiftung zur Bestechung zu einer Geldstrafe von 700 Euro. Anwalt Franek kündigte an, das Urteil in der nächsten Instanz anzufechten.