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Alte Kleinkläranlagen laufen weiter

Offiziell sind sie seit Jahresbeginn in Sachsen illegal. Doch Konsequenzen drohen den Sündern vorerst nicht.

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© Matthias Schumann

Von Henry Berndt

Ernst und Inge Neitzel haben es gerade noch geschafft. Das Rentnerpaar aus Stolpen musste im Dezember noch bangen, ob ihre Kleinkläranlage im Vorgarten rechtzeitig ersetzt werden kann. Bei den Klärtechnikern in Sachsen stapelten sich seit Monaten die Aufträge, genauso wie bei den Entsorgungsfirmen und Herstellern der Systeme. Unzählige Grundstücksbesitzer wollten noch schnell vor Jahresende umrüsten, um ab 1. Januar 2016 keinen Ärger zu bekommen. Seit mehr als einem Monat nämlich muss jede Kleinkläranlage in Sachsen mit einer biologischen Reinigungsstufe versehen sein.

Nach Schätzungen des sächsischen Umweltministeriums nutzten zum Jahresende 2015 jedoch noch 191 000 Sachsen eine veraltete Kleinkläranlage. Etwa 56 000 von ihnen sollten mittelfristig an zentrale Anlagen angeschlossen werden, die übrigen 135 000 ihre Abwässer aber dauerhaft dezentral entsorgen. Wie hoch die Zahl der säumigen Grundstücksbesitzer im Freistaat derzeit genau ist, könne offiziell erst Ende August bekannt gegeben werden, heißt es aus dem Ministerium. Klar scheint jedoch: Es wird wohl Monate dauern, bis die ersten Anlagen stillgelegt werden.

„Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht“, sagt Frank Meyer, Sprecher des Umweltministeriums. Seit Jahren habe man gebetsmühlenartig an die Pflicht zur Umrüstung erinnert und habe Fördergeld bereitgestellt. Nun sei es an den Unteren Wasserbehörden der Landkreise die Einhaltung der neuen Regeln in der Praxis zu überwachen. Bis Ende März sollen die Behörden ein gemeinsames Konzept zur Umsetzung der neuen Rechtslage vorlegen. Bis dahin seien sie angehalten, „im Rahmen ihres Ermessens“ in jedem Einzelfall über Maßnahmen zu entscheiden.

Der Ermessensspielraum scheint dabei recht groß zu sein. Von Zwangsmaßnahmen ausgeschlossen sind etwa Grundstücksbesitzer, die noch an die zentrale Versorgung angeschlossen werden sollen oder die inzwischen bereits eine Anlage bestellt haben. In Fällen wie diesen ist von einer „vorübergehenden Duldung des rechtswidrigen Zustandes“ die Rede.

Aber selbst Totalverweigerer, die eine Umrüstung komplett ablehnen, müssen laut Umweltministerium nicht zeitnah mit Bußgeldbescheiden oder gar einer Verplombung ihrer Anlage rechnen. Im letzteren Fall müsste das Abwasser fortan von Spezialfahrzeugen abgepumpt und eigens zur Entsorgung abtransportiert werden. „Solche Zwangsmaßnahmen stehen frühestens am Ende eines Verwaltungsverfahrens“, sagt Sprecher Meyer.

Eine Nachfrage bei den Unteren Wasserbehörden bestätigt diese Einschätzung. Beispiel Landkreis Görlitz: Hier geht man davon aus, dass von etwa 6 000 Kleinkläranlagen noch rund 1 000 nicht dem nun nötigen Stand der Technik entsprechen. Laut Karola Henke von der Unteren Wasserbehörde müssten sich betroffene Grundstücksbesitzer nun zunächst zu den Gründen ihres Versäumnisses äußern. Anschließend bekämen sie ein halbes Jahr Zeit, ihre Anlage freiwillig zu erneuern. Erst dann würde eine letzte Frist gesetzt, nach deren Ende Bußgelder oder gar eine Stilllegung folgen könnten. „Mit diesen Schritten werden wir dieses Jahr voll ausgelastet sein“, sagt Karola Henke.

Im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird die Zahl der veralteten Kleinkläranlagen auf derzeit noch rund 1500 geschätzt. Auch hier würden nun erst einmal Fragebögen an die Grundstücksbesitzer verschickt. Für den Landkreis Bautzen liegen laut Landratsamt bislang noch keine tragfähigen Zahlen vor. Bislang hätten die 24 Aufgabenträger im Kreis etwa 1 000 veraltete Anlagen gemeldet, heißt es.

Ernst und Inge Neitzel aus Stolpen müssen sich mit all diesen Fragen nicht mehr beschäftigen. Als Ende vergangenen Jahres ein anderer Auftrag ihres Klärtechnikers kurzfristig abgesagt wurde, konnte bei ihnen vor dem Haus kurzfristig noch am 19. Dezember eine neue Kläranlage installiert werden. Etwa 9 000 Euro zahlten die Rentner für das gute Stück, mussten einen Kredit aufnehmen. „Aber dafür haben wir jetzt hoffentlich auch Ruhe vor diesem Thema“, sagt Inge Neitzel.