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Streit um Gubens Apfel-Thron

Marko Steidel ist als Kandidat für das Mandat des Apfelkönigs verschmäht worden und hat deswegen Antonia I. verklagt.

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© Beowulf Kayser

Von Beowulf Kayser

Durch den berüchtigten Streit um einen Maschendrahtzaun ist Auerbach im Vogtland vor einigen Jahren bundesweit bekannt geworden. Jetzt droht der Neißestadt Guben ein ähnliches Schicksal und eine in ihren Ausmaßen noch nicht absehbare Provinzposse.

Die Gubener Zweigstelle des Cottbuser Amtsgerichts muss sich nämlich mit einem besonders bizarren Fall beschäftigten. „Uns liegen drei Zivilklagen von Marko S. aus Groß-Drewitz (Gemeinde Schenkendöbern) wegen Betrugs und Untreue gegen die amtierende Apfelkönigin Antonia Lieske und den Gubener Marketing- und Tourismusverein vor“, sagte Amtsgerichtsdirektor Michael Höhr der SZ. Der 41-jährige Kläger, der sich im September 2016 erfolglos für das städtische Ehrenamt als „Gubener Apfelkönig“ beworben hatte, will die damalige Wahl vom Zivilgericht für ungültig erklären lassen.

Außerdem fordert er Schadenersatz in Höhe von 5 000 Euro vom Marketing- und Tourismusverein für den entgangenen Titel. Hauptgrund für seine Klage ist der Vorwurf, Antonia I. habe ihre Wähler belogen und verheimlicht, dass sie keinen Führerschein besitzt.

„Der Führerschein ist überhaupt kein Kriterium für die Wahl der Gubener Apfelkönigin“, erklärte Geschäftsführerin Kerstin Geilich vom Marketing- und Tourismusverein. „Einzige Bedingungen sind ein Wohnsitz der Kandidaten in Guben oder der benachbarten Gemeinde Schenkendöbern und die Vollendung des 18. Lebensjahres“, so die Geschäftsführerin.

Was zunächst für viele so aussah wie eine erste Trotzreaktion und die „Rache des kleinen Mannes“ nach einer eindeutig verlorenen Wahl, wird jetzt ernsthaft zum aufsehenerregenden Problem. „Das ist gar nicht mehr zum Lachen und kostet uns eine Menge Geld“, sagte die Vereinschefin der SZ.

Um sich vor den haltlosen und unsinnigen Beschuldigungen und Angriffen des verschmähten Apfelkönigs rechtlich zu schützen, musste jetzt sogar ein Anwalt eingeschaltet werden.

„Mir geht es ums Prinzip“, sagte Marko Steidel der SZ. Der gelernte Maurer und Hobby-Trödler gibt sich siegessicher im Kampf um die Krone. „Sollte ich allerdings überraschend vor dem Gubener Gericht verlieren, dann lege ich sofort Berufung ein“, kündigte er an. Einen Rechtsanwalt will er allerdings erst bei einer Revisionsverhandlung vor dem Landgericht Cottbus einschalten.

Die erste Runde im Rechtsstreit hat der verhinderte Apfelkönig inzwischen bereits verloren. Sein gefordertes Auftrittsverbot für die 22. Gubener Apfelkönigin bei der „Internationalen Grünen Woche“ in Berlin wurde vom Gericht abgewiesen. „Dafür wurde unsere Antonia I. in der deutschen Hauptstadt wie eine echte Königin gefeiert“, schwärmte Geschäftsführerin Kerstin Geilich. Inzwischen haben über 90 Prozent der städtischen User bei einer Umfrage der sympathischen Queen nochmals ihre Treue geschworen. Sie bezeichneten den angeblich betrogenen Apfelkönig als „schlechten Verlierer“.

Nach der Erkrankung des zuständigen Richters und dem damit ausgefallenen, ersten Gerichtstermin am 28. Februar fiebern die Königinnen-Treuen nun dem neuen Verhandlungstermin entgegen. Das Gericht ist dabei gut beraten, den größten Saal für die mit Spannung erwartete Gubener Provinzposse in der Alten Poststraße 66 vorzubereiten.