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Streifenpolizist angeklagt

Ein Bautzener Beamter soll während einer nächtlichen Kontrolle gewalttätig geworden sein. Wird er verurteilt, erwartet ihn eine Gefängnisstrafe.

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© Symbolbild/dpa

Bautzen. Der Vorwurf gegen Polizei- Hauptkommissar Henning S. wiegt schwer: In der Nacht zum 25. Dezember 2015 soll der Bautzener Streifenbeamte während einer Personenkontrolle auf der Muskauer Straße in Bautzen gewalttätig gegen einen jungen Mann geworden sein. Er soll ihm – so die Version des Geschädigten – bei der Festnahme den Kopf auf den Boden geschlagen und ihm anschließend, als er schon im Streifenwagen saß, auch noch das Knie ins Gesicht gestoßen haben.

Ein schweres Dienstvergehen, für das sich der Polizist jetzt vor dem Bautzener Amtsgericht verantworten muss. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 45-Jährigen Körperverletzung im Amt in Tateinheit mit schwerer Körperverletzung vor. Bei einer Verurteilung erwartet ihn eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten.

Zeugenaussagen widersprechen sich

Zwei Verhandlungstage hat es schon gegeben, in denen neben dem beschuldigten Polizisten und dem Geschädigten auch alle unmittelbaren Zeugen gehört wurden und das Geschehen aus ihrer Wahrnehmung schilderten: Vorangegangen war dem tätlichen Vorfall eine Auseinandersetzung zwischen einer Polizeistreife und drei jungen Männern. Der Geschädigte und seine Kumpels waren in dieser Nacht auf der Muskauer Straße unterwegs. Die Polizisten hätten die Männer ermahnt, nicht auf der Fahrbahn zu laufen. Sie wollten die Ausweise sehen. Weil der Geschädigte keinen Ausweis vorzeigte, wollten die Polizisten ihn durchsuchen. Er soll sich geweigert und die Beamten beleidigt haben.

Die Aussagen der unmittelbaren Zeugen widersprechen sich. Auch der Polizist bestreitet den schwerwiegenderen der beiden Vorwürfe: Er erklärte vor Gericht, dass der Geschädigte zweimal versucht habe, ihn in den Unterleib zu treten. Daraufhin, so gibt der Beamte zu, habe er den Mann geschlagen. Er habe ihm aber nicht das Knie ins Gesicht gestoßen.

An diesem Mittwoch wird die Verhandlung mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Richter Ralf Nimphius hofft, sich dann ein Urteil bilden zu können. Die Schlussvorträge von Staatsanwalt und Verteidiger werden am 25. April erwartet. Danach soll auch das Urteil fallen. (SZ/ju)

Fortsetzung am Mittwoch, dem 5. April, 13.30 Uhr, Saal 135. Schlussvorträge und Urteilsverkündung voraussichtlich am 25. April.