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Strafbefehl nach Anti-Neonazi-Demo

Sind Blockaden strafbar? Der Linkenabgeordnete Neubert wehrt sich gegen eine Gerichtsentscheidung.

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Dresden. Der sächsische Linken-Landtagsabgeordnete Falk Neubert lässt es im Streit um die Versammlungsfreiheit auf einen Prozess gegen sich ankommen. Er werde den gegen ihn verhängten Strafbefehl wegen Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz nicht akzeptieren, erklärte Neubert am Freitag. „Würde ich dies tun, wäre ich verurteilt und zum Straftäter gestempelt.“ Das Amtsgericht Dresden bestätigte, dass der Strafbefehl am 23. Juli erlassen wurde. Zum Inhalt machte die Sprecherin keine Angaben. Neubert hatte sich am 19. Februar 2011 an der Blockade eines genehmigten Neonazi-Aufmarsches in Dresden beteiligt.

Bei den Protesten gegen den Aufmarsch von Neonazis in Dresden war es am 19. Februar 2011 zu Gewaltexzessen gekommen. An der Stelle, an der Neubert mit Hunderten anderer Demonstranten eine Kreuzung blockierte, blieb es aber friedlich. Sachsens Justiz wertet solche Blockaden als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz. Ihm gehe es nicht darum, eine Geldstrafe abzuwehren, erklärte Neubert. „Ich bin überzeugt, dass mein Handeln vom Grundgesetz gedeckt und nicht strafbar war.“ (dpa)