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Strafantrag von Pfarrer gegen AfD-Mitarbeiter zurückgewiesen

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat einen Strafantrag des langjährigen Pfarrers der Leipziger Thomaskirche, Christian Wolff, gegen den AfD-Mitarbeiter Matthias Moosdorf zurückgewiesen.

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Leipzig. Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat einen Strafantrag des langjährigen Pfarrers der Leipziger Thomaskirche, Christian Wolff, gegen den AfD-Mitarbeiter Matthias Moosdorf zurückgewiesen. Die Tatbestände Verleumdung und üble Nachrede seien durch Moosdorfs Äußerungen nicht erfüllt, heißt es in einem Begründungsschreiben der Staatsanwaltschaft vom Freitag, das Wolff am Mittwoch veröffentlichte. Es handele sich nicht um ehrverletzende Tatsachenbehauptungen, sondern um Werturteile. Zudem stellten Moosdorfs Äußerungen wegen fehlender Veröffentlichung keine „Behauptung gegenüber Dritten“ dar. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft bestätigte auf Nachfrage die Authentizität der Verfügung.

Moosdorf hatte Ende August in einem Kommentar zu einem Blogeintrag Wolffs geschrieben: „Ärzte werden früh in ihrer Sprechstunde für andere Menschen von Migranten ermordet, Mädchen werden vergewaltigt und umgebracht. Jeden Tag. Und Leute wie Sie, die das alles von der unsäglichen Kanzel mit auf den Weg gebracht haben, sorgen sich um das Bild in der Öffentlichkeit.“ Wolff hatte daraufhin Strafantrag gestellt und mitgeteilt, er wolle damit „der unerträglichen Hetze, die von vielen Mitgliedern und Mandatsträgern der AfD ausgeht, entgegentreten“.

Wolff, der von 2002 bis 2014 Pfarrer an der Leipziger Thomaskirche war, hatte Moosdorfs Kommentar unter seinem Beitrag nicht veröffentlicht. Erst mit Bekanntwerden des Strafantrags stellte er Auszüge des Kommentars online. Moosdorf ist wissenschaftlicher Mitarbeiter des AfD-Bundestagsabgeordneten Martin Hebner.

In einem neuen Blogeintrag vom Mittwoch kritisierte Wolff die Entscheidung der Ermittlungsbehörde scharf. Unter der Überschrift „Staatsanwaltschaft Leipzig erklärt, warum es in Sachsen so ist, wie es ist“, schrieb Wolff: „Halten wir also fest: Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft Leipzig darf öffentlich behauptet werden, dass Pfarrer wie Christian Wolff von der Kanzel aus die Ermordung von Ärzten und die Vergewaltigung von Mädchen durch Migranten mit auf den Weg gebracht haben.“ Derartige Entscheidungen hätten das gesellschaftspolitische Klima entstehen lassen, das Sachsens derzeit erschüttere, kritisierte der Pfarrer im Ruhestand. (epd)