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Steimle will in Berufung gehen

Der Umweltaktivist Andreas Vorrath darf Uwe Steimle als „völkisch-antisemitischen Jammer-Ossi“ bezeichnen, urteilt ein Meißner Gericht. Der Kaberettist will das nicht hinnehmen.

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© Archiv/Sven Ellger

Von Ulf Mallek

Meißen. Der Dresdner Kabarettist und Schauspieler Uwe Steimle will nicht akzeptieren, dass ihn laut Gerichtsurteil jedermann ungestraft als „völkisch-antisemitischer Jammer-Ossi“ bezeichnen darf. „Ich werde in Berufung gehen“, teilte er der SZ am Freitag mit. „Wehret den Anfängen.“ Es darf nicht rechtens sein, dass er verleumdet und öffentlich an den Pranger gestellt wird. Dieses „feige im Netz wursteln“ sei ja genau das, was Justizminister Heiko Maas mit dem neuen Gesetz zu Recht unterbinden will, sagt Steimle weiter. „Zur Not verteidige ich mich selbst.“

Das Amtsgericht Meißen sprach am Donnerstag den Umweltaktivisten und ehemaligen Mitarbeiter eines Grünen Landtagsabgeordneten Andreas Vorrath aus Klipphausen vom Vorwurf der Beleidigung frei. Der Richter sieht Vorraths drastische Wortwahl durch das Grundrecht auf Meinungsfreiheit gedeckt. Der Facebook-Post von Vorrath vom September 2016 zeigt ein Foto von Steimle und dem Meißner CDU-Stadtrat Jörg Schlechte mit dem Kommentar: „Völkisch-antisemtischer Jammer-Ossi trifft CDU-Rassist in Meißen“.

Schlechte, der Vorrath zuvor selbst als „Feigling“ und „grüne Zecke“ beschimpft hatte, glaubt nicht so recht an einen Erfolg einer erneuten Verhandlung. Er selbst sieht sich nicht als Rassisten und freut sich, dass der Richter generell ein „Recht zum Gegenschlag“ einräumt.

Vorraths Anwalt Jürgen Kasek, zugleich Landesvorstandsprecher der Grünen, freute sich über seinen Erfolg vor Gericht. Das Amtsgericht Meißen habe im Zweifel für die Meinungsfreiheit entschieden, teilte er mit. Bemerkenswert, dass diejenigen, die immer meinen, dass es Zensur gibt, am schnellsten sind, wenn es darum geht gegen Menschen vorzugehen, die Rassismus als das bezeichnen, was es ist.“ Kasek sage nein zu Rassismus, nein zu Pegida, aber ja zur Meinungsfreiheit und zur Demokratie.

In den sozialen Foren entwickelte sich eine lebhafte Diskussion zu diesem Urteil. Meißens Kulturvereinschef Walter Hannot interpretiert den Richterspruch so, dass jeder sagen darf, Uwe Steimle sei ein „völkisch-antisemtischer Jammer-Ossi“, ohne dafür wegen Beleidigung verklagt zu werden. Den Kontext für dieses Urteil hätten Steimle und Schlechte selbst geschaffen.

Marco Rüdrich dagegen kommentierte es anders. Dass ein Richter der Meinung sei, dass man Uwe Steimle straffrei als völkisch und antisemitisch bezeichnen dürfe, zeige, dass der Richter von einem gesunden Judiz etwa so weit entfernt sei, wie der freie Publizist Vorrath vom Pulitzer-Preis. Im Übrigen sei „antisemitisch“ kein Werturteil, sondern eine Tatsachenbehauptung.