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Staatsanwältin sagt im Prozess um „Gruppe Freital“ aus

Hätten die Ermittlungsbehörden schon eher einen Zusammenhang zwischen den mutmaßlichen Taten der rechtsextremen „Gruppe Freital“ herstellen müssen? Das ist eine Frage, die sich Beobachter im Dresdner Terrorprozess stellen.

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Dresden. Die Dresdner Staatsanwaltschaft hat zunächst keine Verbindungen zwischen den einzelnen der rechtsextremen „Gruppe Freital“ zugeschriebenen Anschläge gesehen. „Es war wie ein Puzzle, wo man von 1 000 Teilen nur fünf hat“, berichtete eine Staatsanwältin am Dienstag im Prozess vor dem Oberlandesgericht. Nach und nach seien dann aber weitere Teile hinzugekommen. Da es damals verschiedene Tatorte gab, habe man auch verschiedene Verfahren eingeleitet und bearbeitet. Die Zeugin war auf sächsischer Seite letztlich federführend mit den Ermittlungen betraut und wurde deshalb stundenweise in die Generalstaatsanwaltschaft Dresden abkommandiert. Im Frühjahr 2016 hatte die Bundesanwaltschaft den Fall übernommen.

In dem Prozess in Dresden wird sieben Männern und einer Frau im Alter zwischen 19 und 39 Jahren unter anderem die Bildung einer terroristischen Vereinigung vorgeworfen. Sie sollen 2015 mehrere Sprengstoffanschläge in Freital und im nahen Dresden verübt und für ein Klima der Angst und Repression gesorgt haben. Nach Darstellung der Bundesanwaltschaft nahmen sie die Verletzung und Tötung von Menschen in Kauf. In der Anklage geht es auch um versuchten Mord. Die verwendeten Böller waren für die Anschläge präpariert worden und besaßen in einigen Fällen die 130-fache Sprengkraft der in Deutschland zulässigen Pyrotechnik.

In der Befragung der Staatsanwältin ging es am Dienstag vor allem um den Anschlag auf das linke Dresdner Wohnprojekt „Mangelwirtschaft“ in der Nacht vom 18. zum 19. Oktober 2015 sowie auf eine Asylunterkunft in Freital am 1. November 2015. Die Zeugin hatte seinerzeit den Angeklagten Timo S. befragt, der neben Patrick F. als Rädelsführer der Gruppe gilt. S. hatte in einem Verhör ausführliche Angaben gemacht und dabei auch F. belastet. Ein Verteidiger beantragte am Dienstag die Unterbrechung der Zeugenbefragung, damit sich die seiner Meinung nach nur unzureichend vorbereitete Staatsanwältin noch einmal mit der Materie befassen könne. Das Gericht lehnte den Antrag ab. (dpa)