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Sechs Jahre Haft für berauschten Auto-Rowdy

Im Drogenrausch fuhr ein 25-Jähriger einen Polizisten um. Dieser geht an Krücken und kann auch nicht auf Schmerzensgeld hoffen.

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Von Sven Heitkamp

Leipzig. Ein 25-jähriger Kupferdieb, der im Drogenrausch einen Polizisten beinahe totgefahren hat, muss für sechs Jahre und zwei Monate ins Gefängnis. Hans Jagenlauf, Vorsitzender Richter am Leipziger Landgericht, sagte bei der gestrigen Urteilsverkündung, der Vorfall sei eine Tragödie, die das bisherige Leben des 34-jährigen Polizisten Agilo F. und seiner Familie mit vier Kindern zerstört habe.

Der Verurteilte Daniel L. hatte an einem Sonntagmittag, dem 18. September 2011, in einem Betrieb in Espenhain im Leipziger Südraum Kupfermaterial geklaut, war aber von der Polizei erwischt worden, zumal sein Opel Omega kein gültiges Kennzeichen hatte. Auf der Flucht mit Tempo 180 über die B95 Richtung Borna fuhr er den Beamten um. Die Kollegen hatten einen Streifenwagen als Straßensperre quer zur Fahrbahn gestellt und waren vor dem herandonnernden Täter mit einem Sprung geflüchtet.

Geschädigter geht an Krücken

In der letzten Zehntelsekunde erwischte Daniel L., der die Partydroge Crystal genommen hatte, jedoch den Polizisten am Bein. Der Beamte erlitt schwere Knochenbrüche und ein Schädel-Hirn-Trauma. Er wurde seither 19-mal operiert, läuft nur noch unter Schmerzen an Krücken und ist nicht arbeitsfähig. Weil eine Haftpflichtversicherung fehlte, kann der Familienvater auch nicht mit Schmerzensgeld und Schadenersatz rechnen. Er verließ gestern wortlos den Gerichtssaal.

Die Staatsanwaltschaft hatte versuchten Mord unterstellt und zwölf Jahre Haft gefordert. Das Gericht befand jedoch auf gefährliche und schwere Körperverletzung. Eine Tötungsabsicht sei ihm nicht vorzuwerfen. Der Täter habe am querstehenden Streifenwagen vorbeifahren wollen. „Sie sind knapp am Mord  vorbeigeschlittert“, sagte Jagenlauf. Ein höheres Strafmaß sei wegen der Gesetzeslage nicht möglich. Dies sei aber „kein Freibrief, auf Polizeibeamte zuzufahren“. Die Staatsanwaltschaft prüft, in Revision zu gehen.