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Schwarzbauten immer noch da

Zehn Jahre nach einem Gerichtsurteil wohnen noch immer Leute in der Grünen Telle in Weinböhla. Das ärgert einen ganz besonders.

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© Symbolfoto: Arvid Müller

Von Peggy Zill

Weinböhla. Die Grüne Telle ist eine beliebte Wohngegend. „Sie müssten mal sehen, wie viele Leute dort morgens rauskommen“, erzählt Johannes Wolf. Dabei dürften dort eigentlich nur Wochenendhäuser stehen, in denen niemand dauerhaft residiert. Doch seit Jahren halten sich Einzelne nicht an diese Regel. Das ärgert Johannes Wolf. Er besitzt das letzte unbebaute Grundstück an der Spitzgrundstraße, hält darauf Schafe und hat erst vor Kurzem einen neuen „Schwarzbau“ entdeckt. Oben im Wald habe jemand ein altes Haus gegen einen massiven Ziegelbau ersetzt. „Die Gemeinde hat das als Schwarzbau angezeigt“, hat Johannes Wolf herausgefunden. Daraufhin hat das Kreisbauamt den Rückbau auf die hier üblicherweise vorhandenen 40 Quadratmeter Fläche und darüber hinaus die Beseitigung von Nebengebäuden angeordnet, erklärt die Kreissprecherin Kerstin Thöns. Es handle sich um den Ersatzbau eines Wochenendhauses. Neue Wohnhäuser sind laut Behörde nicht genehmigt worden. Was noch steht, hat Bestandsschutz aus Zeiten vor der Wende oder ist ein solcher Ersatzneubau.

Er wolle niemanden der Telle-Nachbarn durch den Dreck ziehen, betont Johannes Wolf. „Aber gleiches Recht für alle. Die schießen doch mit zwei Kalibern“, findet er. Er verstehe nicht, wie es sein kann, dass manche dort wohnen. Denn er selbst habe versucht, einen zwölf Quadratmeter großen Unterstand für seine Schafe genehmigt zu bekommen – ohne Erfolg. Beim Kreisbauamt liegt ein solcher Antrag nicht vor. Darüber wäre im Einzelfall zu entscheiden, heißt es auf SZ-Nachfrage. Die Absage hat Wolf aber schon vor Jahren erhalten. Auf einen neuen Versuch hat er es nun nicht ankommen lassen.

2005 machten die Schwarzbauten von Weinböhla zum ersten Mal Schlagzeilen. Zuvor waren laut Landratsamt 20 Grundstücke ermittelt worden, auf denen illegale Baumaßnahmen unterschiedlicher Art und Ausmaßes festzustellen waren. Das Verwaltungsgericht Dresden schlug einen Vergleich vor: Gemeinde und Bauherren sollten sich einigen. Der Plan, nachträglich einen Bebauungsplan über das Gebiet zu legen und die Schwarzbauten so zu legalisieren, ging jedoch nicht auf. Es gab zu viele Bedenken und der Plan hätte die Missachtung von Gesetzen nachträglich belohnt. Deshalb verteilte das Landratsamt als zuständige Baubehörde 2008 Anordnungen zum Rückbau von Nebengebäuden, Teilrückbau von Wochenendhäusern und zur Unterbindung der Wohnnutzung. Bis heute sind noch nicht alle Forderungen umgesetzt. „Die Verfahren waren teilweise äußerst langwierig, die letzte Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Dresden fiel erst im Jahr 2016“, teilt Kreissprecherin Kerstin Thöns mit. Daher seien derzeit in sieben Fällen der Rückbau beziehungsweise Auszug aus dem Wochenendhaus noch nicht oder nicht vollständig umgesetzt.

Auch auf dem Grundstück von Johannes Wolf sollte gebaut werden. Seine Tochter wollte sich ein Eigenheim bauen. Wolf ging den üblichen Weg, schrieb Anträge, kassierte Absagen, ging in Widerspruch. Als ein Richter bei einem Vor-Ort-Termin 2007 entschied, dass in der Telle nicht gebaut werden darf, gab Wolf auf. „Dann bleibt es eben so, wie es ist“, sagt der Weinböhlaer und ist gespannt, ob in nächster Zeit Dauerbewohner wirklich umziehen werden.