Merken

Sächsischer SPD-Generalsekretär wegen Betrugs verurteilt

Zwickau - Der Bundestagsabgeordnete und neue Generalsekretär der sächsischen SPD, Andreas Weigel, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Zwickau wegen Betruges verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen...

Teilen
Folgen

Zwickau - Der Bundestagsabgeordnete und neue Generalsekretär der sächsischen SPD, Andreas Weigel, ist am Mittwoch vom Amtsgericht Zwickau wegen Betruges verurteilt worden. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Weigel im September 2002 als ehemaliger Geschäftsführer der Johanniter-Unfallhilfe für eine Mitarbeiterin bei der Bundesagentur für Arbeit unberechtigte Lohnkostenzuschüsse beantragt hatte. Der Politiker wurde zu einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen verurteilt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, würde Weigel als vorbestraft gelten. Die Verteidigung kündigte an, sie werde Rechtsmittel einlegen.

Bei dem Vergehen war der Bundesagentur ein Schaden von rund 10.000 Euro entstanden. Das Gericht folgte der Anklage der Staatsanwaltschaft. Diese hatte dem Politiker zur Last gelegt, dass er bei dem Antrag auf Lohnkostenzuschüsse eine befristete Stelle der Mitarbeiterin als unbefristet angegeben hatte. Nur für unbefristete Stelle zahlte die Arbeitsagentur Zuschüsse. Die Johanniter haben nach eigenen Angaben das Geld mittlerweile zurückgezahlt. Laut Gericht spielte das aber für das Urteil keine Rolle.

Im Verfahren hatte Weigel von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch gemacht. Sein Verteidiger, Jürgen Trautmann, argumentierte, dass der Politiker nichts von dem Betrug gewusst habe und unverschuldet in die Sache hineingerutscht sei. Nach Auffassung der Verteidigung hatte die Leiterin der Personalabteilung bei den Johannitern die Unterlagen gefälscht. Für den Prozess war Weigels Immunität aufgehoben worden. Der sächsische SPD-Chef und Wirtschaftsminister Thomas Jurk wollte das Urteil nicht kommentieren.

Der Politiker war erst am Samstag zum Generalsekretär der sächsischen SPD gewählt worden. Er kam auf rund 53 Prozent der Stimmen. Das schlechte Ergebnisse für sich erklärte er mit der zuvor geführten Debatte um eine Quotenregelung in der Partei, gegen die er gesprochen hatte.

Andreas Weigel lässt nach seiner Verurteilung sein Amt ruhen. Das teilte der Landesvorstand am Mittwoch mit. (dpa)