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„Sachsensumpf“ wieder aktuell

Die Verteidigung spricht von einer „hammerharten Anklage“, die Beschuldigten sehen sich zu Unrecht auf der Anklagebank. Wenn es um den „Sachsensumpf“ geht, ist das Interesse auch nach zehn Jahren noch groß.

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© dpa

Jörg Schurig

Dresden. Wer glaubte, der „Sachsensumpf“ sei trockengelegt, irrt. Zehn Jahre nach der angeblichen Korruptionsaffäre und diversen Ermittlungen, Untersuchungs-ausschüssen und Gerichtsverfahren blüht der Sumpf im Frühjahr 2017 noch einmal auf - zumindest in juristischer Hinsicht. Grund ist der Prozess gegen zwei Menschen, die so etwas wie Kronzeugen für die damaligen Vorwürfe sind: die Juristin Simone H. und der Polizist Georg W. Beide sitzen nun im Landgericht Dresden flankiert von je zwei Verteidigern auf der Anklagebank, weil sie Unschuldige verfolgt und Falschaussagen gemacht haben sollen.

Rückblick in das Jahr 2007: Damals wurde der beschauliche Freistaat in seinen Grundfesten geradezu erschüttert, als erste Meldungen über einen „Sachsensumpf“ auftauchten. Politiker, Justizbeamte und Polizisten sollten in ein Netzwerk der Organisierten Kriminalität (OK) verstrickt sein. Die Vorwürfe stammten aus 15 000 Blatt Akten des Geheimdienstes. Externe Prüfer nannten sie später aufgebauscht. Auch die Ermittlungen der Staatsanwälte brachten nichts zutage. Die Regierung legte den Fall sichtlich erleichtert zu den Akten. Die dunklen Wolken wichen Sonnenschein.

Dennoch fanden Kritiker der Affäre auch weiter nicht alle dunklen Ecken erhellt. Simone H., vormals im Landesamt für Verfassungsschutz für OK zuständig, erhob im Untersuchungsausschuss des Parlamentes schwere Vorwürfe gegen Chefs und widersprach Darstellungen, wonach blinder Eifer und Verfolgungswut eine Reihe hochrangiger Juristen schwer belastet und ins Zentrum der Strafverfolgung gerückt hätten. Polizist W. soll ihr dabei als Quelle der Anschuldigungen gedient haben, die unter anderem Bestechlichkeit, Strafvereitelung im Amt oder sexuellen Missbrauch von Kindern betrafen.

Nun ist die 58 Jahre alte Simone H. selbst der Verfolgung Unschuldiger angeklagt, W. steht wegen Beihilfe vor Gericht. Zudem müssen sich beide dafür verantworten, vor dem U-Ausschuss des Landtages falsche Angaben gemacht zu haben - ein Vorwurf, von dem der damalige Ausschussvorsitzende Klaus Bartl (Linke) am Dienstag das erste Mal hört: „Wir wissen davon nicht. Wir haben auch nie eine Anfrage bekommen, ob wir uns getäuscht fühlen.“ Für Bartl ist der ganze Prozess eine „unerträgliche Konstellation“. Nicht nur, weil zwischen Anklageerhebung und Prozessbeginn sechseinhalb Jahre liegen.

Die lange Verzögerung, für die das Gericht Überlastung geltend macht, hat zwei weitere Anklagepunkte der Generalstaatsanwaltschaft - Verleumdung und üble Nachrede - inzwischen verjähren lassen. Jurist Bartl meldet auch inhaltliche Bedenken an. Denn Nachrichtendienste rechnet er in Deutschland keineswegs zu den Strafverfolgungsbehörden. Nach den Erfahrungen in der DDR habe man nach der Wende ausdrücklich darauf geachtet, dass der Geheimdienst keine polizeilichen Befugnisse erhalte, sagt Bartl. Simone H. habe praktisch Kraft ihres Amtes gar niemanden verfolgen können.

Um diesen Punkt dreht sich auch die Argumentation von H.s Verteidigung. Simone H. habe lediglich Daten gesammelt und auf Anweisung ihrer Vorgesetzten zu einem Behördenzeugnis für den Generalstaatsanwalt zusammengefasst. Doch die Übermittlung von Daten sei nicht Teil der Strafverfolgung, sagt Rechtsanwalt Thomas Giesen. Die Strafverfolgung beginne erst, wenn die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren einleite. Zudem seien alle in dem Zeugnis enthaltenen Anhaltspunkte im Konjunktiv formuliert.

Die Anklagevertretung sieht das freilich anders. Für sie hat H. „Erkenntnisse zu kriminellen Personennetzwerken“ aufgeschrieben, die einen „strafrechtlichen Anfangsverdacht“ begründen würden - das alles auf der Basis von Vermutungen und Gerüchten. Giesen hat für den Fall, dass das Gericht seine Rechtsauffassung nicht teilt und das Verfahren nicht einstellt, bereits angekündigt, dies nicht zu akzeptieren. Dann will der Verteidiger alle Akten zu den damaligen „Sachsensumpf“-Vorwürfen sehen - auch die geschwärzten Stellen. (dpa)