Donnerstag, 22.11.2012

„Sachsensumpf“-Berufungsprozess dauert doch länger

Der Staatsanwalt lässt nicht locker. Er will noch einmal tief in den „Sachsensumpf“ einsteigen. Er durchkreuzte damit die Pläne des Vorsitzenden Richters.

Bei der Verhandlung des Berufungsprozesses zweier Journalisten im sogenannten "Sachsensumpf"-Fall liegt am 22.11.2012 auf dem Tisch der Rechtsanwälte im Landgericht in Dresden ein großer Stapel Akten. Foto: dpa
Bei der Verhandlung des Berufungsprozesses zweier Journalisten im sogenannten "Sachsensumpf"-Fall liegt am 22.11.2012 auf dem Tisch der Rechtsanwälte im Landgericht in Dresden ein großer Stapel Akten. Foto: dpa

Dresden. Im „Sachsensumpf“-Berufungsprozess gegen zwei freie Journalisten am Landgericht Dresden ist nun doch kein schnelles Ende in Sicht. Er sehe weiteren Klärungsbedarf, machte Staatsanwalt Christian Kohle am Donnerstag zum Auftakt des vierten Prozesstages deutlich. Er durchkreuzte damit die Pläne des Vorsitzenden Richters, der die Beweisaufnahme bereits abschließen wollte. Nunmehr könnten frühestens am Montag kommender Woche die Plädoyers gehalten werden, hieß es. Kohle will noch einen der beiden Polizisten als Zeugen vernehmen, die aus Sicht der Staatsanwaltschaft Geschädigte sind.

Die Journalisten sind wegen übler Nachrede und Verleumdung angeklagt. Es geht um Beiträge über Vorwürfe gegen hochrangige Juristen aus Sachsen aus dem Jahr 2008. Die Artikel drehten sich um angebliche Besuche von Juristen im Leipziger Kinderbordell „Jasmin“. Umstritten ist, ob Äußerungen über Juristen und Polizisten als Tatsachenbehauptungen - so sieht es die Staatsanwaltschaft immer noch - oder als Verdachtsberichterstattung zu werten sind. Der Vorsitzende Richter hatte mehrfach angedeutet, das Verfahren könne auf einen Freispruch hinauslaufen. In erster Instanz waren die Journalisten wegen übler Nachrede zu Geldstrafen verurteilt worden.Der Prozess wird am Montag (26.11.) um 10.00 Uhr fortgesetzt. (dpa)

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